• Dietzhölztal (Landkreis Lahn-Dill-Kreis, Hessen)
Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung

Beschreibung

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
 

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Zuständigkeit

Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.

Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.

Ansprechpartner

Ordnungsamt [122_Verkehrsbehörde]

Adresse

Hausanschrift

Hauptstraße 92

35716 Dietzhölztal

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Parkfläche Bürgermeisteramt
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis
Bürgerservice Mittwochnachmittag geschlossen.
Standesamt Nur vormittags geöffnet.

Kontakt

Internet

Weitere Informationen

Sprechanlage am Haupteingang des Rathauses vorhanden.

Version

Technisch geändert am 14.10.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 07.11.2008

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Straßenfest, Verkehrsraumeinschränkung, Autobahnbaustelle, Beschilderung, Veranstaltungen, Baustellen-Informationssystem, Sondernutzungen, Poller, Genehmigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019