Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis
    99108013005000

    Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung

    Beschreibung

    Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

    Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
     

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.

    Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Breitscheid - Fachdienst 2.1 - Bürgerservice / Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 14

    35767 Breitscheid

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 10

    Parkplatz: Parkplatz Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 10

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo + Di + Do:       08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr

    Mi:                       08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen

    Do:                      zusätzl. bis 17:00 Uhr (Bürgerservice u. Gemeindekasse)

    Fr:                       08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02777 9133-11

    Fax: 02777 9133-26

    E-Mail: buergerservice@gemeinde-breitscheid.de

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Lastschriftverfahren
    • Überweisung
    • Bargeldzahlung
    • Paypal

    Bankverbindung

    Gemeinde Breitscheid

    Empfänger: Gemeinde Breitscheid

    IBAN: DE43 5165 0045 0000 0335 48

    Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Überweisung, Paypal (Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem und eine Tochtergesellschaft von Ebay.), Barzahlung, Lastschrift

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Beschilderung, Genehmigung, Autobahnbaustelle, Baustellen-Informationssystem, Verkehrsraumeinschränkung, Straßenfest, Veranstaltungen, Sondernutzungen, Poller

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019