Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
Beschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.
Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Breitscheid - Fachdienst 2.1 - Bürgerservice / Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10
Parkplatz: Parkplatz Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo + Di + Do: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mi: 08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen
Do: zusätzl. bis 17:00 Uhr (Bürgerservice u. Gemeindekasse)
Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Herr Thiemo Kaiser
Hausanschrift
E-Mail: Ordnung@gemeinde-breitscheid.de
Fax: 02777 9133-26
Telefon Festnetz: 02777 9133-21
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich:
- Lastschriftverfahren
- Überweisung
- Bargeldzahlung
- Paypal
Bankverbindung
Gemeinde Breitscheid
Empfänger: Gemeinde Breitscheid
IBAN: DE43 5165 0045 0000 0335 48
Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg
Weitere Informationen
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Beschilderung, Genehmigung, Autobahnbaustelle, Baustellen-Informationssystem, Verkehrsraumeinschränkung, Straßenfest, Veranstaltungen, Sondernutzungen, Poller