Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
Beschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.
Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Verkehrswesen
Adresse
Postanschrift
Michelstädter Str. 12
Postfach
64711 Erbach
Kontaktperson
Straßenverkehrsbehörde
Hausanschrift
Michelstädter Str. 12
64711 Erbach
Eingang über die Straße "An der Zentlinde" (überdachter Vorbau)
Telefon Festnetz: 06062 70-3131
Stadt Michelstadt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz Stadthaus
Anzahl der Stellplätze: 50
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Parkplatz Stadthaus
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Montag, Donnerstag: 13:30 - 15:30 Mittwoch: 13:30 - 17:30
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
AG 1.2 Sicherheit & Ordung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz Stadthaus
Anzahl der Stellplätze: 50
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Parkplatz Stadthaus
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Montag, Donnerstag: 13:30 - 15:30 Mittwoch: 13:30 - 17:30
Kontakt
Kontaktperson
Herrn Markus Rinagl (VA)
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Verkehrsraumeinschränkung, Genehmigung, Baustellen-Informationssystem, Beschilderung, Sondernutzungen, Veranstaltungen, Autobahnbaustelle, Straßenfest, Poller