Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

    Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung

    Beschreibung

    Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

    Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
     

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.

    Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Fischbachtal - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Darmstädter Straße 8

    64405 Fischbachtal

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Darmstädter Straße 5
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Darmstädter Straße 5
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Fischbachtal-Niedernhausen Linde
      Linien:
      • Bus: Linie MO2 von Reinheim nach Brandau
      • Bus: Linie NHX von Darmstadt nach Fischbachtal-Niedernhausen

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr

    Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 730 Verkehr

    Adresse

    Postanschrift

    Jägertorstraße 207

    Postfach

    64289 Darmstadt

    Postanschrift

    Albinistraße 23

    64807 Dieburg

    Öffnungszeiten

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Verkehrsraumeinschränkung, Genehmigung, Baustellen-Informationssystem, Beschilderung, Sondernutzungen, Veranstaltungen, Autobahnbaustelle, Straßenfest, Poller

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de