Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

    Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung

    Beschreibung

    Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

    Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
     

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    Zuständigkeit

    Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.

    Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Tiergartenstraße 7 a

    Postfach

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Bürstadt - Fachbereich "Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Allg. Sicherheit und Ordnung"

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    68642 Bürstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Allgemeinen Verwaltung:

    • Dienstag         8:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Donnerstag     14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Öffnungszeiten des Bürgerservices der Stadt Bürstadt:

    • Montag           8:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Dienstag         8:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Mittwoch         8:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Donnerstag     14:00 Uhr - 18:00 Uhr
    • Freitag            geschlossen
    • KFZ Dienstleistungen können bis 31. März 2024 nicht angeboten werden !

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Herr Rainer Stöckel
    • Frau Manuela Ruh
    • Frau Mechthild Fäustle
    • Frau Anja Höfle

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Verkehrsraumeinschränkung, Genehmigung, Baustellen-Informationssystem, Beschilderung, Sondernutzungen, Veranstaltungen, Autobahnbaustelle, Straßenfest, Poller

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de