Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
Beschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
Hinweise für Offenbach am Main: Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung (IES:Offenbach am Main, St.)
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Zuständigkeit
Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.
Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.
Ansprechpartner
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Offenbach am Main: Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung (IES:Offenbach am Main, St.)
- ein schriftlicher Antrag
- ein auf die Situation angepasster Regelplan oder ein individueller Verkehrszeichenplan (unangepasste Regelpläne reichen nicht aus)
- eventuell ein Umleitungsplan
Rechtsgrundlage(n)
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Straßenverkehrsordnung https://bundesrecht.juris.de/stvo/index.html
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Anlage zu § 1, Gebühren-Nr. 261 https://bundesrecht.juris.de/stgebo/index.html
§ 11 der Verordnung des Landes Hessen zur Bestimmung straßenverkehrsrechtlicher Zuständigkeiten https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/ncc/page/bshesprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=3&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-StVRZustVHE2007pP11&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint
Fristen
Hinweise für Offenbach am Main: Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung (IES:Offenbach am Main, St.)
Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen. Bei umfangreichen Baumaßnahmen empfiehlt sich im Vorfeld der Antragstellung eine Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde.
Kosten
Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.
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- Verwaltungsgebühr:
de.tsa.infodienste.Zahlungsweise@6a378a7,
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Beschilderung, Baustellen-Informationssystem, Straßenfest, Genehmigung, Poller, Sondernutzungen, Veranstaltungen, Verkehrsraumeinschränkung, Autobahnbaustelle