Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
Beschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.
Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.
Ansprechpartner
Amt für Straßenbau und Erschließung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sondernutzung von Straßenraum:
Telefonische Sprechzeiten:
Mo + Di 13:00 - 15:00 Uhr
Do + Fr 9:00 - 12:00 Uhr
Zu den genannten Zeiten ist es für Sie ungünstig zu telefonieren? Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zum Telefonieren zu einem anderen Zeitpunkt.
Sie möchten persönlich vorbeikommen? Gerne vereinbaren wir mit Ihnen individuell einen Termin für Ihren Besuch bei uns.
Übrige Bereiche des Amtes:
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 69 212-33641(Servicetelefon allgemein)
Telefon: +49 69 212-35451(Servicetelefon Sondernutzungen)
Telefon: +49 69 212-38399(Hotline Straßenschäden Baubezirk Mitte / Süd)
Telefon: +49 69 212-45680(Hotline Straßenschäden Baubezirk West)
Telefon: +49 69 212-46926(Hotline Straßenschäden Baubezirk Nord / Ost)
Telefon: +49 69 212-33299(Servicetelefon Gestattungen)
E-Mail: amt_fuer_strassenbau_und_erschliessung@stadt-frankfurt.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Veranstaltungen, Straßenfest, Genehmigung, Baustellen-Informationssystem, Beschilderung, Poller, Autobahnbaustelle, Verkehrsraumeinschränkung, Sondernutzungen