Sondernutzung von Straßen Zustimmung

    Veranstaltungen: StVO - Erlaubnisse und Ausnahmen

    Beschreibung

    Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Insbesondere handelt es sich dabei um:
     

    • Motorsportliche Veranstaltungen mit Kfz
    • Radrennen, Triathlonveranstaltungen, Volksradfahren mit mehr als 100 Teilnehmern, Fußmärsche, Staffelläufe, Volkswandern mit mehr als 500 Teilnehmern oder auf klassifizierten Straßen (Kreisstraßen und höherrangig)
    • Umzüge
    • Straßenfeste, Traditionsveranstaltungen, Märkte
       

    Nicht erlaubnispflichtig sind Versammlungen und Aufzüge im Sinne von § 14 des "Versammlungsgesetzes" sowie ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche Kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen.
    Voraussetzungen Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt werden. Der Veranstalter muss die Gewähr bieten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen der Erlaubnisbehörde durchgeführt wird.

    Hinweise für Wetzlar: Übermäßige Straßennutzung (Volkswanderung, Inline Skating, Motorsport etc.) (IES:Wetzlar)

    Für WETZLAR gilt:

    Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Insbesondere handelt es sich dabei um:

    • Motorsportliche Veranstaltungen mit Kfz
    • Radrennen, Triathlonveranstaltungen, Volksradfahren mit mehr als 100 Teilnehmern, Fußmärsche, Staffelläufe, Volkswandern mit mehr als 500 Teilnehmern oder auf klassifizierten Straßen (Kreisstraßen und höherrangig)
    • Umzüge

    Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Straßenverkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaulastträger, Forst- und Naturschutzbehörden) an.

    Die Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung kann mit Bedingungen und Auflagen und mit Anordnungen zu verkehrsregelnden und verkehrsbeschränkenden Maßnahmen verbunden werden. Diese Maßnahmen werden vorher mit dem Veranstalter abgestimmt.

    Für WETZLAR gilt:

    Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Insbesondere handelt es sich dabei um:

    • Motorsportliche Veranstaltungen mit Kfz
    • Radrennen, Triathlonveranstaltungen, Volksradfahren mit mehr als 100 Teilnehmern, Fußmärsche, Staffelläufe, Volkswandern mit mehr als 500 Teilnehmern oder auf klassifizierten Straßen (Kreisstraßen und höherrangig)
    • Umzüge

    Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Straßenverkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaulastträger, Forst- und Naturschutzbehörden) an.

    Die Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung kann mit Bedingungen und Auflagen und mit Anordnungen zu verkehrsregelnden und verkehrsbeschränkenden Maßnahmen verbunden werden. Diese Maßnahmen werden vorher mit dem Veranstalter abgestimmt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt oder Gemeinde, in deren Bezirk die Veranstaltung stattfindet, mit Ausnahme von Städten und Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern. Dort ist der Landrat als Straßenverkehrsbehörde zuständig.

    Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Straßenverkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaulastträger, Forst- und Naturschutzbehörden) an.

    Die Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung kann mit Bedingungen und Auflagen und mit Anordnungen zu verkehrsregelnden und verkehrsbeschränkenden Maßnahmen verbunden werden. Diese Maßnahmen werden vorher mit dem Veranstalter abgestimmt.

    Ansprechpartner

    Stadt Wetzlar - Ordnungsamt

    Beschreibung

    SERVICEBÜRO

    Seit September 2007 steht Ihnen ein weiteres Serviceangebot im Rathaus zur Verfügung.
    Die Mitarbeiterinnen des Servicebüros erledigen zahlreiche Anliegen aus dem Straßenverkehrs- und Gewerberecht für Sie. Außerdem werden Sie hier in allgemeinen Fragen des Straßenverkehrs,- Gewerbe- und Ordnungsrechtes beraten.

    ORDNUNGS- UND GEWERBEANGELEGENHEITEN

    Ordnungs-  und Gewerberecht haben immer wieder Berührungspunkte und Schnittstellen, so dass wir diese beiden Themenbereiche in einem gemeinsamen Sachgebiet organisiert haben.

    Kompetente Mitarbeiter sparen durch diese Vernetzung dem Bürger so manch doppelten Weg und erledigen Ihre Anliegen wesentlich schneller und direkter.

    GEWERBEAUSSENDIENST

    Die Mitarbeiter des Gewerbeaußendienstes sind unter anderem für die Wochenmärkte der Stadt Wetzlar zuständig.

    Des Weiteren fällt die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in den Gewerbebetrieben in deren Zuständigkeitsbereich.

    Durch ihren Einsatz im Außendienst sind sie auch Ansprechpartner für alle Gewerbetreibenden direkt im Betrieb.

    STRASSENVERKEHRSANGELEGENHEITEN

    Viele Berührungspunkte hat der Bürger mit der Abteilung Verkehrssicherheit, die sich um die vielfältigen Belange des Straßenverkehrs, insbesondere der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs kümmert. Hierzu gehören die Entscheidungen darüber, wo welche Verkehrszeichen aufgestellt oder Markierungen oder Zebrastreifen angebracht werden müssen, welche Umleitungen z. B. bei Baustellen gewählt werden, wo Änderungen der Vorfahrt vorgenommen werden müssen. Auch Anträge für Schwerlastverkehr werden hier bearbeitet und entsprechende Auflagen vorgegeben.

    STRASSENVERKEHRSÜBERWACHUNG

    Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten besteht die Möglichkeit, anstelle eines Bußgeldbescheides eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld von bis zu 55,00 Euro auszusprechen. Die Höhe des Verwarnungsgeldes bei Verkehrsordnungswidrigkeiten richtet sich nach dem in Deutschland bundeseinheitlich geltenden Bußgeldkatalog. Zusätzliche Kosten wie Gebühren und Auslagen werden bei der Verwarnung im Gegensatz zum Bußgeldbescheid nicht erhoben. Ein Anrecht des Betroffenen auf die kostengünstigere Verwarnung anstelle eines Bußgelbescheides besteht jedoch nicht.

    Die Verwarnung dient der Vermeidung eines förmlichen Verwaltungsverfahrens, an dessen Ende der Erlass eines Bußgeldbescheides steht. Eine Verwarnung wird nur wirksam, wenn der Betroffene mit der Verwarnung einverstanden ist und das Verwarnungsgeld innerhalb der gesetzten Frist, in der Regel 1 Woche, bezahlt.

    STADTPOLIZEI

    Die Stadtpolizei wird in kommunaler Selbstverwaltung der Stadt Wetzlar geführt. Sie ist kommunales Vollzugsorgan für die gefahrenabwehrrechtlichen Aufgaben, die den städtischen Gefahrenabwehrbehörden (Verwaltungs- und Ordnungsbehörden) per Gesetz oder Verordnung übertragen wurden.

    Im Rahmen dieser originären Aufgabenwahrnehmung werden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgewehrt sowie Ordnungswidrigkeiten und Straftaten (im Erstzugriff) verfolgt.

    Des Weiteren übt die Stadtpolizei das Hausrecht für die städtischen Liegenschaften aus.

    Öffnungszeiten

    Nach Terminvereinbarung

    Die Ansprechpartner finden Sie bei der jeweiligen Leistung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Leitz-Straße 30

    35578 Wetzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wetzlar - Team Verkehrssicherheit

    Aktuelles

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Leitz-Straße 30

    35578 Wetzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Lahn-Dill-Kreis - 15.6 Technisches Verkehrswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Baumeisterweg 3

    35576 Wetzlar

    (Standort Wetzlar)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Kundenparkplatz Baumeisterweg
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Halaatestellen Haarplatz, Neustadt (Ring) oder Seibertstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Linie hinzufügen Alles entfernen Bus: WZ Linien 10, 11,12, 13, 14, 15, 125, 185, 312, Hbn.-Burg Linie 503

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Karl-Kellner-Ring 51

    Postfach 1940

    35576 Wetzlar

    Hausanschrift

    Junostraße 1F

    35745 Herborn

    (Standort Herborn Burg)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Kundenparkplatz Baumeisterweg
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Halaatestellen Haarplatz, Neustadt (Ring) oder Seibertstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Linie hinzufügen Alles entfernen Bus: WZ Linien 10, 11,12, 13, 14, 15, 125, 185, 312, Hbn.-Burg Linie 503

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch
    07:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag
    07:30 - 12:30 Uhr und
    13:30 - 18:00 Uhr
    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

    Empfänger: Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

    IBAN: DE04 5155 0035 0000 0000 59

    BIC:

    Bankinstitut: Sparkasse Wetzlar

    Stichwörter

    Straßenverkehrsbehörde

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag mit Angaben über Teilnehmerzahl, Zeitplan etc.
    • schriftliche Bestätigung des Veranstalters, dass der Veranstalter Kenntnis darüber hat, dass die Veranstaltung eine Sondernutzung im Sinne des § 8 Bundesfern-straßengesetzes bzw. §§ 16, 17 des Hessischen Straßengesetzes darstellt. In der Erklärung ist insbesondere die Kenntnis über die straßenrechtlichen Erstattungsansprüche zu bestätigen, wonach der Erlaubnisnehmer alle Kosten zu ersetzen hat, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen.
    • Streckenplan
    • Versicherungsnachweise
    • gegebenenfalls Verkehrszeichenplan und Umleitungsplan, falls Straßen gesperrt werden müssen

    Voraussetzungen

    Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt werden. Der Veranstalter muss die Gewähr bieten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen der Erlaubnisbehörde durchgeführt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen, bei sehr großen Veranstaltungen entsprechend frühzeitiger.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wetzlar: Übermäßige Straßennutzung (Volkswanderung, Inline Skating, Motorsport etc.) (IES:Wetzlar)

    Für WETZLAR gilt:

    Vier Wochen, bei sehr großen Veranstaltungen entsprechend länger.

    Für WETZLAR gilt:

    Vier Wochen, bei sehr großen Veranstaltungen entsprechend länger.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr; innerhalb der zutreffenden Gebührennummer nach der Größe der Veranstaltung. Neben der Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis können gesondert Gebühren für die Sondernutzung der Straßen anfallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Straßenverkehrsordnung, Umzüge, Veranstaltungen, Veranstaltungen auf Straßen, Strassenverkehrsordnung, Triathlonveranstaltung, Kfz, Umzugsgenehmigungen, Straßenfeste, Märkte, Motorsportliche Veranstaltung, Radrennen, StVO

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)