• Künzell (Landkreis Fulda, Hessen)
Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung

Beschreibung

Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden,

  • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
  • wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
  • Sie können von der Helmtragepflicht befreit werden,
  • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Ansprechpartner

Gemeinde Künzell - Ordnungs- und Standesamt

Adresse

Hausanschrift

Unterer Ortesweg 23

36093 Künzell

Parkmöglichkeiten

Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr Mi zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 05.11.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Landkreis Fulda - Fachdienst 3300 - Fahrerlaubnisbehörde

Adresse

Hausanschrift

Kreuzbergstraße 42 b

36043 Fulda

Parkmöglichkeiten

Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenfrei

Haltestellen

  • Haltestelle: Busanbindung
    Linien:
    • Bus: Linie Linie 7 - Haltestelle Kreuzbergstraße

Kein Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. von 7.00 – 13.00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Sa. von 9.00 - 12.00 Uhr
nur ohne Terminvereinbarung (nur Privatkunden)

Kontakt

Internet

Weitere Informationen

Es sind lediglich bestimmte Bereiche mit dem Rollstuhl erreichbar. Bitte informieren Sie sich vorab telefonisch.

Version

Technisch geändert am 02.01.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und in der Regel befristet für ein Jahr erteilt es sei denn, die ärztliche Bescheinigung sagt aus, dass sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird; die Befreiung wird dann unbefristet erteilt.

Kosten

Die Entscheidung kann kostenfrei ergehen; im Übrigen liegen die Gebühren im Rahmen von 10,20 Euro - 767,00 Euro.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 07.11.2008

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Verbote Verkehr, Anschnallpflicht, Gebote Verkehr, Ausnahmegenehmigung Verkehr, Helmpflicht, Helmtragepflicht Befreiung, Gurtanlegepflicht Befreiung, Gurtpflicht

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019