Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
Beschreibung
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.
Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
- wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
- Sie können von der Helmtragepflicht befreit werden,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Ansprechpartner
Fachdienst 33 - Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag von 15:00 - 18:00 Uhr und gerne nach vorheriger Vereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und in der Regel befristet für ein Jahr erteilt es sei denn, die ärztliche Bescheinigung sagt aus, dass sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird; die Befreiung wird dann unbefristet erteilt.
Kosten
Die Entscheidung kann kostenfrei ergehen; im Übrigen liegen die Gebühren im Rahmen von 10,20 Euro - 767,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Verbote Verkehr, Gebote Verkehr, Gurtanlegepflicht Befreiung, Gurtpflicht, Helmpflicht, Anschnallpflicht, Helmtragepflicht Befreiung, Ausnahmegenehmigung Verkehr