Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
Beschreibung
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.
Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
- wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
- Sie können von der Helmtragepflicht befreit werden,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Ansprechpartner
Landkreis Gießen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 07 60
35352 Gießen
Kontakt
Telefon: 0641 9390-0
E-Mail: info@lkgi.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Gemeinde Rabenau - Abteilung III - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und in der Regel befristet für ein Jahr erteilt es sei denn, die ärztliche Bescheinigung sagt aus, dass sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird; die Befreiung wird dann unbefristet erteilt.
Kosten
Die Entscheidung kann kostenfrei ergehen; im Übrigen liegen die Gebühren im Rahmen von 10,20 Euro - 767,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Helmtragepflicht Befreiung, Ausnahmegenehmigung Verkehr, Gurtanlegepflicht Befreiung, Gurtpflicht, Anschnallpflicht, Gebote Verkehr, Verbote Verkehr, Helmpflicht