Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung
    99108025001000

    Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung

    Beschreibung

    Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

    Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

    Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden,

    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
    • wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
    • Sie können von der Helmtragepflicht befreit werden,
    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde.

    Ansprechpartner

    Main-Kinzig-Kreis

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1465
    63569 Gelnhausen

    Hausanschrift

    Barbarossastraße 24
    63571 Gelnhausen

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    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
    Mo. - Mi. 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
    Do. 13.00 Uhr - 17.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06051 85-0

    Fax: 06051 85-77

    E-Mail: buergerportal@mkk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Gründau - Einbürgerung, Fundsachen, Rentenangelegenheiten, Schwerbehindertenrecht u. Sozial-Anträge

    Adresse

    Hausanschrift

    (Ortsteil Lieblos)
    Am Bürgerzentrum 1
    63584 Gründau

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    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 100
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bus
      Bus: Linie Linie MKK-66
    • Haltestelle: Bahn
      Regionalbahn: Linie Landesbahn LInie-36

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag zusätzlich von 16:00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06051 8203-0

    Fax: 06051 8203-40

    E-Mail: ordnungsamt@gruendau.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Behindertengerechter Zugang rechts neben dem Haupteingang.

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Entscheidung kann kostenfrei ergehen; im Übrigen liegen die Gebühren im Rahmen von 10,20 Euro - 767,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2008
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Gurtpflicht, Anschnallpflicht, Helmpflicht, Ausnahmegenehmigung Verkehr, Gebote Verkehr, Verbote Verkehr, Gurtanlegepflicht Befreiung, Helmtragepflicht Befreiung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019