Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
Beschreibung
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.
Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
- wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
- Sie können von der Helmtragepflicht befreit werden,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Ansprechpartner
Main-Kinzig-Kreis
Adresse
Postanschrift
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Hausanschrift
Barbarossastraße 24
63571 Gelnhausen
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Do. 13.00 Uhr - 17.30 Uhr
Kontakt
Internet
Gemeinde Gründau - Einbürgerung, Fundsachen, Rentenangelegenheiten, Schwerbehindertenrecht u. Sozial-Anträge
Adresse
Hausanschrift
(Ortsteil Lieblos)
Am Bürgerzentrum 1
63584 Gründau
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bus
Bus: Linie Linie MKK-66 - Haltestelle: Bahn
Regionalbahn: Linie Landesbahn LInie-36
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 16:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Bernd Schwarzkopf (Sachbearbeiter)
Hausanschrift
Am Bürgerzentrum 1
63584 LieblosE-Mail: Bernd.Schwarzkopf@gruendau.de
Telefon Festnetz: 06051 8203-35
Fax: 06051 8203-40
Internet
Weitere Informationen
Behindertengerechter Zugang rechts neben dem Haupteingang.
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Die Entscheidung kann kostenfrei ergehen; im Übrigen liegen die Gebühren im Rahmen von 10,20 Euro - 767,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gurtpflicht, Anschnallpflicht, Helmpflicht, Ausnahmegenehmigung Verkehr, Gebote Verkehr, Verbote Verkehr, Gurtanlegepflicht Befreiung, Helmtragepflicht Befreiung