Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung

    Beschreibung

    Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

    Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

    Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden,

    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
    • wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
    • Sie können von der Helmtragepflicht befreit werden,
    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadt Friedrichsdorf - Verkehrs- und Ordnungsamt - Sachgebiet Verkehrs- und Ordnungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Hugenottenstraße 55

    61381 Friedrichsdorf

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Parkplatz am Rathaus - Bahnstraße & Hugenottenstraße
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplatz am Rathaus - Bahnstraße & Hugenottenstraße
    Anzahl der Stellplätze: 32
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplatz für Elektrofahrzeuge
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Friedrichsdorf, Bahnhof (Fußweg 9 Min)
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie R 15 / R 16
      • S-Bahn: Linie S5
    • Haltestelle: Friedrichsdorf, Haltestelle Hornig (Fußweg 4 Min.)
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 53 / 54 / 55

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1340

    61364 Friedrichsdorf

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 15:30 Uhr

    Dienstag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 15:30 Uhr

    Mittwoch 08:00- 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 18:00 Uhr

    Freitag 08:00- 12:00 Uhr

    Hinweis:

    Außerhalb der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung!"

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
    Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und in der Regel befristet für ein Jahr erteilt es sei denn, die ärztliche Bescheinigung sagt aus, dass sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird; die Befreiung wird dann unbefristet erteilt.

    Kosten

    Die Entscheidung kann kostenfrei ergehen; im Übrigen liegen die Gebühren im Rahmen von 10,20 Euro - 767,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Helmtragepflicht Befreiung, Ausnahmegenehmigung Verkehr, Gurtanlegepflicht Befreiung, Gurtpflicht, Anschnallpflicht, Gebote Verkehr, Verbote Verkehr, Helmpflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)