Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
Beschreibung
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.
Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
- wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
- Sie können von der Helmtragepflicht befreit werden,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Ansprechpartner
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
ausschließlich nach Terminvereinbarung (siehe Onlinedienste)
Hinweis: Alle weiteren Informationen und Hinweise erhalten Sie in der Folge per EmailKontakt
Telefax: 06151 133587
Internet
erforderliche Unterlagen
Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.
Hinweise für Darmstadt: Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Pflicht zur Anlegung des Sicherheitsgurtes / zum Tragen des Schutzhelmes
- gültiger Nationalausweis, Nationalpass oder Reisepass inkl. Aufenthalt/Visum (bei postalischer Antragstellujng reichht eine Kopie)
- aktuelle ärztliche Bescheinigung (Attest)
- Antrag (siehe Box "Formulare", rechts)
Ihre vollständigen Unterlagen können Sie vorzugsweise postalisch einreichen.
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.
- gültiger Nationalausweis, Nationalpass oder Reisepass inkl. Aufenthalt/Visum (bei postalischer Antragstellujng reichht eine Kopie)
- aktuelle ärztliche Bescheinigung (Attest)
- Antrag (siehe Box "Formulare", rechts)
Ihre vollständigen Unterlagen können Sie vorzugsweise postalisch einreichen.
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Darmstadt: Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Pflicht zur Anlegung des Sicherheitsgurtes / zum Tragen des Schutzhelmes
Fristen
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und in der Regel befristet für ein Jahr erteilt es sei denn, die ärztliche Bescheinigung sagt aus, dass sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird; die Befreiung wird dann unbefristet erteilt.
Kosten
Die Entscheidung kann kostenfrei ergehen; im Übrigen liegen die Gebühren im Rahmen von 10,20 Euro - 767,00 Euro.
Hinweise für Darmstadt: Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Pflicht zur Anlegung des Sicherheitsgurtes / zum Tragen des Schutzhelmes
1 Jahr: 15,00 €
3 Jahre: 30,00 €
1 Jahr: 15,00 €
3 Jahre: 30,00 €
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Helmtragepflicht Befreiung, Ausnahmegenehmigung Verkehr, Gurtanlegepflicht Befreiung, Gurtpflicht, Anschnallpflicht, Gebote Verkehr, Verbote Verkehr, Helmpflicht