Beförderung gefährlicher Güter

    Gefährliche Güter: Transport

    Beschreibung

    Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt. Je nach Art und Menge eines gefährlichen Gutes sind die unterschiedlichsten Vorschriften in Abhängigkeit des Transportweges (Straße, Schiene, Wasser und Luft) zu beachten. So kann es erforderlich werden, dass das Transportfahrzeug mit Gefahrzetteln und orangefarbenen Tafeln zu kennzeichnen ist.

    Zusätzlich müssen die unterschiedlichsten Verantwortlichen (Verpacker, Absender, Beförderer, Verlader, Fahrzeugführer, Entlader, Empfänger usw.) eine Reihe von Pflichten einhalten. Dazu kann auch  die Festlegung eines bestimmten Transportweges zählen.

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Gefahrgut - Recht / Vorschriften

    Zuständigkeit

    Je nach Art und Menge der beförderten Güter sowie dem Transportmittel sind die unterschiedlichsten Behörden auf Bundes- oder Landesebene zuständig.

    Für die Überwachung der Betriebe sind die örtlichen Ordnungsbehörden (Kommunen), auf öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen) die Kreisordnungsbehörden (Landkreise und Kreisfreie Städte) sowie die Polizei zuständig.

    Im Land sind für den Transport radioaktiver Güter, soweit nicht andere oder Bundesbehörden zuständig sind, das Umweltministerium  zuständig.

    Die örtlichen Ordnungsbehörden (Kommunen) sind nicht nur in der Überwachung tätig, sondern auch bei der Beratung oder Informationen behilflich.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Eschenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauer Straße 11

    35713 Eschenburg

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eibelshausen - Markt
      Linien:
      • Bus: Linie 300
      • Bus: Linie 302
      • Bus: Linie X41

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:30 Uhr – 16:30 Uhr
    • Dienstag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:30 Uhr – 15:30 Uhr
    • Mittwoch: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
    • Donnerstag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:30 Uhr – 15:30 Uhr
    • Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
    • Samstag: Geschlossen
    • Sonntag: Geschlossen

    Die Öffnungzeiten an Feiertagen sowie kurzfristige Änderungen können auf unserer Google-Präsenz eingesehen werden.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 26.08.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    LKW, Gefahren, Streckenfestlegung, Transport gefährlicher Güter, Gefahrgutbeschreibung, Transport, Fahrtroute, Verkehrsaufsicht, Gefährliche Güter, Höhenbegrenzung, Gefahrguttransport, Gefahr, Gefahrgut, Verkehrssicherheit, Gütertransport, Verkehrsregelung, Explosive Stoffe, Gewichtsbegrenzung, Radioaktive Güter, Verkehrsangelegenheiten, Gifttransport, Verkehrsaufsicht, Gefahrgutverkehr, Güterverkehr

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de