Beförderung gefährlicher Güter
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    Gefährliche Güter: Transport

    Beschreibung

    Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt. Je nach Art und Menge eines gefährlichen Gutes sind die unterschiedlichsten Vorschriften in Abhängigkeit des Transportweges (Straße, Schiene, Wasser und Luft) zu beachten. So kann es erforderlich werden, dass das Transportfahrzeug mit Gefahrzetteln und orangefarbenen Tafeln zu kennzeichnen ist.

    Zusätzlich müssen die unterschiedlichsten Verantwortlichen (Verpacker, Absender, Beförderer, Verlader, Fahrzeugführer, Entlader, Empfänger usw.) eine Reihe von Pflichten einhalten. Dazu kann auch  die Festlegung eines bestimmten Transportweges zählen.

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Gefahrgut – Recht / Vorschriften

    Zuständigkeit

    Je nach Art und Menge der beförderten Güter sowie dem Transportmittel sind die unterschiedlichsten Behörden auf Bundes- oder Landesebene zuständig.

    Für die Überwachung der Betriebe sind die örtlichen Ordnungsbehörden (Kommunen), auf öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen) die Kreisordnungsbehörden (Landkreise und Kreisfreie Städte) sowie die Polizei zuständig.

    Im Land sind für den Transport radioaktiver Güter, soweit nicht andere oder Bundesbehörden zuständig sind, das Umweltministerium  zuständig.

    Die örtlichen Ordnungsbehörden (Kommunen) sind nicht nur in der Überwachung tätig, sondern auch bei der Beratung oder Informationen behilflich.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ehringshausen - Ordnungsamt, Sozialwesen, Brandschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1
    35630 Ehringshausen

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    Öffnungszeiten

    Montag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
    (geöffnet für alle, auch ohne Termin)

    Dienstag von  8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
    (geöffnet für alle, auch ohne Termin)

    Mittwoch von 8:00 bis 12:00 Uhr
    (geöffnet für alle, auch ohne Termin)

    Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
    (Eintritt nur nach Terminvergabe)

    Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
    (Eintritt nur nach Terminvergabe)

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 26.08.2013

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2008
    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Verkehrsaufsicht, Verkehrsaufsicht, Verkehrsregelung, Verkehrsangelegenheiten, Gütertransport, Gefahr, Güterverkehr, Gefährliche Güter, Transport, Gefahren, Gefahrguttransport, Radioaktive Güter, Explosive Stoffe, Gefahrgutbeschreibung, Gifttransport, Streckenfestlegung, Transport gefährlicher Güter, Fahrtroute, Gefahrgutverkehr, Gewichtsbegrenzung, Gefahrgut, Höhenbegrenzung, LKW, Verkehrssicherheit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019