Beförderung gefährlicher Güter

    Gefährliche Güter: Transport

    Beschreibung

    Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt. Je nach Art und Menge eines gefährlichen Gutes sind die unterschiedlichsten Vorschriften in Abhängigkeit des Transportweges (Straße, Schiene, Wasser und Luft) zu beachten. So kann es erforderlich werden, dass das Transportfahrzeug mit Gefahrzetteln und orangefarbenen Tafeln zu kennzeichnen ist.

    Zusätzlich müssen die unterschiedlichsten Verantwortlichen (Verpacker, Absender, Beförderer, Verlader, Fahrzeugführer, Entlader, Empfänger usw.) eine Reihe von Pflichten einhalten. Dazu kann auch  die Festlegung eines bestimmten Transportweges zählen.

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Gefahrgut - Recht / Vorschriften

    Hinweise für Lorch: Gefährliche Güter: Transport

    Leistungsbeschreibung:

    Die Städte und Gemeinden Waldems, Hohenstein, Hünstetten, Idstein, Niedernhausen, Bad Schwalbach, Eltville, Geisenheim, Heidenrod, Kiedrich, Lorch, Oestrich-Winkel, Rüdesheim, Schlangenbad und Walluf haben sich zu einem gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehörenbezirk für die Aufgaben der Gefahrgutüberwachung nach § 9 "Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG)" zusammengeschlossen. Die Aufgaben werden vom Bürgermeister der Stadt Lorch wahrgenommen.

    Tätigkeitsbeschreibung

    - Betriebskontrollen gemäß Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)

    - Fahrzeugkontrollen auf dem Betriebsgelände

    - Überwachung von Gefahrguttransporten in Betrieben und Unternehmen

    - Maßnahmen zur Mängelbeseitigung (Gebühren- und Ordnungswidrigkeitsbescheide)

    - Kontrollen nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)

    - Beratung und Information (Präventivmaßnahmen)

    - Zusammenarbeit mit anderen Behörden (Polizei, Kreisordnungsbehörde, Regierungspräsidium)

    Gesetze, Verordnungen und Richtlinien

    - Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)

    - Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)

    - Gefahrgutausnahmeverordnung (GGAV)

    - Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)

    - Gefahrgutkontrollverordnung (GGKontrollV)

    - Europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), im Eisenbahnverkehr (RID), im  Seeverkehr (IMDG-Code), auf Binnenwasserstraßen (ADN) und im Luftverkehr (IATA)

    Zuständigkeit

    Je nach Art und Menge der beförderten Güter sowie dem Transportmittel sind die unterschiedlichsten Behörden auf Bundes- oder Landesebene zuständig.

    Für die Überwachung der Betriebe sind die örtlichen Ordnungsbehörden (Kommunen), auf öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen) die Kreisordnungsbehörden (Landkreise und Kreisfreie Städte) sowie die Polizei zuständig.

    Im Land sind für den Transport radioaktiver Güter, soweit nicht andere oder Bundesbehörden zuständig sind, das Umweltministerium  zuständig.

    Die örtlichen Ordnungsbehörden (Kommunen) sind nicht nur in der Überwachung tätig, sondern auch bei der Beratung oder Informationen behilflich.

    Ansprechpartner

    Stadt Lorch - Gemeinsamer Gefahrgutbezirk

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 5

    65391 Lorch

    Postanschrift

    Markt 5

    65391 Lorch

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rheingau-Taunus-Kreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Heimbacher Straße 7

    65307 Bad Schwalbach

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Allgemeine Parkplätze
    Anzahl der Stellplätze: 300
    Gebührenfrei

    Mutter- und Kindparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Kreishaus in Bad Schwalbach sowie die Außenstellen in Idstein und Rüdesheim am Rhein sind mit Einschränkungen für den Publikumsverkehr geöffnet.

    • Einlass ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (mit Ausnahmen bei den Zulassungsstellen)
    • Erscheinen Sie pünktlich am verabredeten Eingang, um Warteschlangen zu vermeiden.

    Telefonische Erreichbarkeit:

    Zentrale Rufnummer der Kreisverwaltung Bad Schwalbach: Tel. 06124 510-0.
    Erreichbarkeit: Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo+Mi+Do 14:00-15:30 Uhr sowie Di 14:00-18:00.

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Kreisverwaltung Rheingau-Taunus

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 26.08.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Transport, Gütertransport, Explosive Stoffe, Höhenbegrenzung, Transport gefährlicher Güter, Gefahrgutverkehr, Verkehrsaufsicht, Gefahr, Gefahren, Gewichtsbegrenzung, LKW, Streckenfestlegung, Verkehrssicherheit, Gefahrgutbeschreibung, Güterverkehr, Verkehrsangelegenheiten, Radioaktive Güter, Gefahrguttransport, Fahrtroute, Gefährliche Güter, Verkehrsregelung, Verkehrsaufsicht, Gifttransport, Gefahrgut

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English