Gefährliche Güter: Transport
Beschreibung
Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt. Je nach Art und Menge eines gefährlichen Gutes sind die unterschiedlichsten Vorschriften in Abhängigkeit des Transportweges (Straße, Schiene, Wasser und Luft) zu beachten. So kann es erforderlich werden, dass das Transportfahrzeug mit Gefahrzetteln und orangefarbenen Tafeln zu kennzeichnen ist.
Zusätzlich müssen die unterschiedlichsten Verantwortlichen (Verpacker, Absender, Beförderer, Verlader, Fahrzeugführer, Entlader, Empfänger usw.) eine Reihe von Pflichten einhalten. Dazu kann auch die Festlegung eines bestimmten Transportweges zählen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Gefahrgut - Recht / Vorschriften
- Gefahrgut - Recht / Vorschriften(Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur- BMVI))
Zuständigkeit
Je nach Art und Menge der beförderten Güter sowie dem Transportmittel sind die unterschiedlichsten Behörden auf Bundes- oder Landesebene zuständig.
Für die Überwachung der Betriebe sind die örtlichen Ordnungsbehörden (Kommunen), auf öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen) die Kreisordnungsbehörden (Landkreise und Kreisfreie Städte) sowie die Polizei zuständig.
Im Land sind für den Transport radioaktiver Güter, soweit nicht andere oder Bundesbehörden zuständig sind, das Umweltministerium zuständig.
Die örtlichen Ordnungsbehörden (Kommunen) sind nicht nur in der Überwachung tätig, sondern auch bei der Beratung oder Informationen behilflich.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Verkehrswesen
Adresse
Postanschrift
Michelstädter Str. 12
Postfach
64711 Erbach
Kontaktperson
Straßenverkehrsbehörde
Postanschrift
Michelstädter Str. 12
64711 Erbach
Eingang über die Straße "An der Zentlinde" (überdachter Vorbau)
Telefon Festnetz: 06062 70-3131
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB)
- Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) - Anlagen A und B
- Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 26.08.2013
Stichwörter
Gifttransport, Gefahr, Gefahrgutbeschreibung, Explosive Stoffe, Gefahren, Verkehrsangelegenheiten, Transport, Verkehrssicherheit, Verkehrsaufsicht, Transport gefährlicher Güter, Höhenbegrenzung, Güterverkehr, Gefährliche Güter, Verkehrsregelung, Fahrtroute, Gefahrguttransport, LKW, Gefahrgut, Gütertransport, Gefahrgutverkehr, Streckenfestlegung, Radioaktive Güter, Gewichtsbegrenzung, Verkehrsaufsicht