Gefährliche Güter: Transport
Beschreibung
Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt. Je nach Art und Menge eines gefährlichen Gutes sind die unterschiedlichsten Vorschriften in Abhängigkeit des Transportweges (Straße, Schiene, Wasser und Luft) zu beachten. So kann es erforderlich werden, dass das Transportfahrzeug mit Gefahrzetteln und orangefarbenen Tafeln zu kennzeichnen ist.
Zusätzlich müssen die unterschiedlichsten Verantwortlichen (Verpacker, Absender, Beförderer, Verlader, Fahrzeugführer, Entlader, Empfänger usw.) eine Reihe von Pflichten einhalten. Dazu kann auch die Festlegung eines bestimmten Transportweges zählen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Gefahrgut – Recht / Vorschriften
- Gefahrgut - Recht / Vorschriften(Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur- BMVI))
Zuständigkeit
Je nach Art und Menge der beförderten Güter sowie dem Transportmittel sind die unterschiedlichsten Behörden auf Bundes- oder Landesebene zuständig.
Für die Überwachung der Betriebe sind die örtlichen Ordnungsbehörden (Kommunen), auf öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen) die Kreisordnungsbehörden (Landkreise und Kreisfreie Städte) sowie die Polizei zuständig.
Im Land sind für den Transport radioaktiver Güter, soweit nicht andere oder Bundesbehörden zuständig sind, das Umweltministerium zuständig.
Die örtlichen Ordnungsbehörden (Kommunen) sind nicht nur in der Überwachung tätig, sondern auch bei der Beratung oder Informationen behilflich.
Ansprechpartner
Gemeinde Bischofsheim - Ordnung und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Schulstraße 13
65474 Bischofsheim
(Dienstgebäude: Schulstraße 15 und Schulstraße 34)
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Mainz-Bischofsheim oder Haltestelle Darmstädter Straße
Linien:- Bus: Linie 54 / 55 / 72 / 827
- S-Bahn: Linie S8 / S9
Postanschrift
Postfach 1163
65469 Bischofsheim
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Verwaltung sind:
Montag 08.00-12.00 Uhr
Dienstag 08.00-12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00-12.00 und 13.30-18.00 Uhr
Freitag 08.00-12.00 Uhr
Die Öffnungszeiten des Bürgerservice sind:
Montag 08.00-12.00 Uhr
Dienstag 08.00-12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00-12.00 und 13.30-19.00 Uhr
Freitag 08.00-12.00 Uhr
Die Öffnungszeiten der Bücherei sind:
Dienstag 15.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 10.00 bis 13.00 und 15.00-18.00 Uhr
Donnerstag 15.00 bis 19.00 Uhr
Freitags 15.00 bis 18.00 Uhr
Samstags 10.00 bis 13.00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG)
- Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB)
- Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) – Anlagen A und B
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 26.08.2013
Stichwörter
Gefährliche Güter, Explosive Stoffe, Gefahren, Verkehrsaufsicht, Gefahrguttransport, Verkehrssicherheit, Transport, Gefahr, Gefahrgutverkehr, Güterverkehr, Gütertransport, Verkehrsaufsicht, Gefahrgutbeschreibung, Verkehrsregelung, Höhenbegrenzung, LKW, Verkehrsangelegenheiten, Gewichtsbegrenzung, Fahrtroute, Radioaktive Güter, Gefahrgut, Transport gefährlicher Güter, Gifttransport, Streckenfestlegung