Gefährliche Güter: Transport
Beschreibung
Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt. Je nach Art und Menge eines gefährlichen Gutes sind die unterschiedlichsten Vorschriften in Abhängigkeit des Transportweges (Straße, Schiene, Wasser und Luft) zu beachten. So kann es erforderlich werden, dass das Transportfahrzeug mit Gefahrzetteln und orangefarbenen Tafeln zu kennzeichnen ist.
Zusätzlich müssen die unterschiedlichsten Verantwortlichen (Verpacker, Absender, Beförderer, Verlader, Fahrzeugführer, Entlader, Empfänger usw.) eine Reihe von Pflichten einhalten. Dazu kann auch die Festlegung eines bestimmten Transportweges zählen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Gefahrgut - Recht / Vorschriften
- Gefahrgut - Recht / Vorschriften(Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur- BMVI))
Zuständigkeit
Je nach Art und Menge der beförderten Güter sowie dem Transportmittel sind die unterschiedlichsten Behörden auf Bundes- oder Landesebene zuständig.
Für die Überwachung der Betriebe sind die örtlichen Ordnungsbehörden (Kommunen), auf öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen) die Kreisordnungsbehörden (Landkreise und Kreisfreie Städte) sowie die Polizei zuständig.
Im Land sind für den Transport radioaktiver Güter, soweit nicht andere oder Bundesbehörden zuständig sind, das Umweltministerium zuständig.
Die örtlichen Ordnungsbehörden (Kommunen) sind nicht nur in der Überwachung tätig, sondern auch bei der Beratung oder Informationen behilflich.
Ansprechpartner
Gemeinde Modautal
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Odenwaldstraße 34
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Odenwaldstraße 34
Anzahl der Stellplätze: 13
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 18:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Modautal
Empfänger: Gemeinde Modautal
IBAN: DE53 5519 0000 0794 2430 14
BIC: MVBMDE55
Bankinstitut: Volksbank Darmstadt Mainz eG
Gemeinde Modautal
Empfänger: Gemeinde Modautal
IBAN: DE98 5001 0060 0069 4056 03
BIC: PBNKDEFFXXX
Bankinstitut: Postbank Frankfurt
Gemeinde Modautal
Empfänger: Gemeinde Modautal
IBAN: DE10 5085 0150 0045 0002 06
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut: Sparkasse Darmstadt
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 730 Verkehr
Adresse
Postanschrift
Jägertorstraße 207
Postfach
64289 Darmstadt
Postanschrift
Albinistraße 23
64807 Dieburg
Öffnungszeiten
Kontakt
E-Mail: verkehr-fachbereich@ladadi.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) - Anlagen A und B
- Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG)
- Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 26.08.2013
Stichwörter
LKW, Streckenfestlegung, Gefährliche Güter, Verkehrsaufsicht, Gütertransport, Transport, Gefahrgutbeschreibung, Gefahr, Gefahren, Verkehrsregelung, Verkehrsangelegenheiten, Höhenbegrenzung, Gefahrguttransport, Gefahrgutverkehr, Radioaktive Güter, Verkehrsaufsicht, Transport gefährlicher Güter, Gewichtsbegrenzung, Gefahrgut, Güterverkehr, Gifttransport, Explosive Stoffe, Fahrtroute, Verkehrssicherheit