Beförderung gefährlicher Güter
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    Gefährliche Güter: Transport

    Beschreibung

    Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt. Je nach Art und Menge eines gefährlichen Gutes sind die unterschiedlichsten Vorschriften in Abhängigkeit des Transportweges (Straße, Schiene, Wasser und Luft) zu beachten. So kann es erforderlich werden, dass das Transportfahrzeug mit Gefahrzetteln und orangefarbenen Tafeln zu kennzeichnen ist.

    Zusätzlich müssen die unterschiedlichsten Verantwortlichen (Verpacker, Absender, Beförderer, Verlader, Fahrzeugführer, Entlader, Empfänger usw.) eine Reihe von Pflichten einhalten. Dazu kann auch  die Festlegung eines bestimmten Transportweges zählen.

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Gefahrgut – Recht / Vorschriften

    Zuständigkeit

    Je nach Art und Menge der beförderten Güter sowie dem Transportmittel sind die unterschiedlichsten Behörden auf Bundes- oder Landesebene zuständig.

    Für die Überwachung der Betriebe sind die örtlichen Ordnungsbehörden (Kommunen), auf öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen) die Kreisordnungsbehörden (Landkreise und Kreisfreie Städte) sowie die Polizei zuständig.

    Im Land sind für den Transport radioaktiver Güter, soweit nicht andere oder Bundesbehörden zuständig sind, das Umweltministerium  zuständig.

    Die örtlichen Ordnungsbehörden (Kommunen) sind nicht nur in der Überwachung tätig, sondern auch bei der Beratung oder Informationen behilflich.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Groß-Zimmern - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    64846 Groß-Zimmern

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Rathaus:

    Montag
    08:00 - 11:30 Uhr
    13:00 - 15:30 Uhr
    Dienstag
    Geschlossen
    Mittwoch
    08:00 - 11:30 Uhr
    15:00 - 18:00 Uhr
    DonnerstagGeschlossen
    Freitag08:00 - 11:30 Uhr

    Auch an den Schließtagen des Rathauses dienstags und donnerstags können mit den Mitarbeitern des Ordnungsamtes Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06071 9702-24

    Telefon Festnetz: 06071 9702-25

    Telefon Festnetz: 06071 9702-33

    Telefon Festnetz: 06071 9702-35

    Telefon Festnetz: 06071 9702-38

    Telefon Festnetz: 06071 9702-39

    E-Mail: ordnungsamt@gross-zimmern.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägertorstraße 207

    64289 Darmstadt

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Albinistraße 23

    64807 Dieburg

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    Ist rollstuhlgerecht

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    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 26.08.2013

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2008

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Verkehrssicherheit, Gefahrgutverkehr, Gefährliche Güter, Verkehrsregelung, Höhenbegrenzung, Transport, Radioaktive Güter, Gefahr, LKW, Gifttransport, Explosive Stoffe, Gefahrguttransport, Gefahrgut, Güterverkehr, Verkehrsaufsicht, Verkehrsaufsicht, Fahrtroute, Transport gefährlicher Güter, Gefahrgutbeschreibung, Verkehrsangelegenheiten, Gefahren, Gütertransport, Streckenfestlegung, Gewichtsbegrenzung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019