Verkehrszeichen Entfernung

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Beschreibung

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.

    Zu den Verkehrszeichen zählen:

    • Verkehrsschilder,
    • Straßenmarkierungen, lichttechnische Anzeigen sowie
    • Zeichen von Verkehrsposten.

    Verkehrseinrichtungen sind:

    • Schranken,
    • Sperrpfosten,
    • Parkuhren und Parkscheinautomaten,
    • Geländer, Absperrgeräte und Leiteinrichtungen sowie
    • Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").

    Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog vermerkt.

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen von Verkehrszeichen unterteilen:

    • § 36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten
    • § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
    • § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
    • § 39 Verkehrszeichen
    • § 40 Gefahrzeichen
    • § 41 Vorschriftzeichen
    • § 42 Richtzeichen
    • § 43 Verkehrseinrichtungen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind die Straßenverkehrsbehörden. Wann und wo Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angeordnet werden können, ist in § 45 StVO umfassend geregelt. Welche Straßenverkehrsbehörden für welche Straßen zuständig sind, ist für Hessen in der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten festgelegt.

    Angebracht, unterhalten und entfernt werden Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen von den zuständigen Straßenbaubehörden. Zuständige Straßenbaubehörde ist

    • für die Autobahnen, die Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern) und die Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern):
      Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement;
    • für die Kreisstraßen in der Regel:
      in Landkreisen der Kreisausschuss, in Kreisfreien Städten der Magistrat;
    • für die Gemeindestraßen sowie die Landes- und Kreisstraßen in Gemeinden mit mehr als 30 000 Einwohnern:
      der Gemeindevorstand (in Städten: der Magistrat).

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Die Straßenverkehrsbehörde Kreis Bergstraße ist zuständig für alle Verkehrszeichen an Bundesstraßen im Kreis Bergstraße und für alle Verkehrszeichen an Landesstraßen bei Kommunen unter 7.500 Einwohnern.

    Für Verkehrseinrichtungen ist primärer Ansprechpartner Hessen Mobil.

    Die Straßenverkehrsbehörde Kreis Bergstraße ist zuständig für alle Verkehrszeichen an Bundesstraßen im Kreis Bergstraße und für alle Verkehrszeichen an Landesstraßen bei Kommunen unter 7.500 Einwohnern.

    Für Verkehrseinrichtungen ist primärer Ansprechpartner Hessen Mobil.

    Ansprechpartner

    Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 10

    65185 Wiesbaden

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2016

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Bergstraße - Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Tiergartenstraße 7 a

    Postfach

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadtverwaltung Zwingenberg - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Untergasse 16

    64673 Zwingenberg

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rathaushof
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Rathaus: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 15.30 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Störungen oder Beschädigungen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen siehe:  "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Beschädigungen und Störungen melden"

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Bodenmarkierung, Straßenmarkierung, Verkehrsschilder, Verkehrseinrichtung, Zebrastreifen, Parkuhren, Schilder, Schranken, Kfz, Straßenschilder, Ampeln, Geländer, Verkehrszeichen, Verkehrssymbole

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)