Verkehrszeichen Entfernung

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Beschreibung

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.

    Zu den Verkehrszeichen zählen:

    • Verkehrsschilder,
    • Straßenmarkierungen, lichttechnische Anzeigen sowie
    • Zeichen von Verkehrsposten.

    Verkehrseinrichtungen sind:

    • Schranken,
    • Sperrpfosten,
    • Parkuhren und Parkscheinautomaten,
    • Geländer, Absperrgeräte und Leiteinrichtungen sowie
    • Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").

    Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog vermerkt.

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen von Verkehrszeichen unterteilen:

    • § 36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten
    • § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
    • § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
    • § 39 Verkehrszeichen
    • § 40 Gefahrzeichen
    • § 41 Vorschriftzeichen
    • § 42 Richtzeichen
    • § 43 Verkehrseinrichtungen

    Hinweise für Frankfurt am Main: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Unter Verkehrszeichen / -einrichtungen versteht man u.a.: Verkehrsschilder, Bodenmarkierungen, Ampeln (Lichtsignalanlagen), Zebrastreifen (Fußgängerüberwege)
    Unter Verkehrszeichen / -einrichtungen versteht man u.a.: Verkehrsschilder, Bodenmarkierungen, Ampeln (Lichtsignalanlagen), Zebrastreifen (Fußgängerüberwege)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind die Straßenverkehrsbehörden. Wann und wo Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angeordnet werden können, ist in § 45 StVO umfassend geregelt. Welche Straßenverkehrsbehörden für welche Straßen zuständig sind, ist für Hessen in der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten festgelegt.

    Angebracht, unterhalten und entfernt werden Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen von den zuständigen Straßenbaubehörden. Zuständige Straßenbaubehörde ist

    • für die Autobahnen, die Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern) und die Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern):
      Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement;
    • für die Kreisstraßen in der Regel:
      in Landkreisen der Kreisausschuss, in Kreisfreien Städten der Magistrat;
    • für die Gemeindestraßen sowie die Landes- und Kreisstraßen in Gemeinden mit mehr als 30 000 Einwohnern:
      der Gemeindevorstand (in Städten: der Magistrat).

    Hinweise für Frankfurt am Main: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Die Neubeantragung von Verkehrszeichen / Verkehrseinrichtungen, erfolgt über das Straßenverkehrsamt. Störungen an Ampelanlagen können beim Straßenverkehrsamt gemeldet werden. Ist ein vorhandenes Verkehrszeichen defekt oder ist z. B. eine Bodenmarkierung nicht mehr zu sehen, ist das Amt für Straßenbau- und Erschließung zuständig. Für das Setzen von Pollern ist grundsätzlich zunächst das Amt für Straßenbau und Erschließung zuständig.
    Die Neubeantragung von Verkehrszeichen / Verkehrseinrichtungen, erfolgt über das Straßenverkehrsamt. Störungen an Ampelanlagen können beim Straßenverkehrsamt gemeldet werden. Ist ein vorhandenes Verkehrszeichen defekt oder ist z. B. eine Bodenmarkierung nicht mehr zu sehen, ist das Amt für Straßenbau- und Erschließung zuständig. Für das Setzen von Pollern ist grundsätzlich zunächst das Amt für Straßenbau und Erschließung zuständig.

    Ansprechpartner

    Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 10

    65185 Wiesbaden

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2016

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Amt für Straßenbau und Erschließung

    Adresse

    Hausanschrift

    Adam-Riese-Straße 25

    60327 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Sondernutzung von Straßenraum:

    Telefonische Sprechzeiten:

    Mo + Di 13:00 - 15:00 Uhr

    Do + Fr 9:00 - 12:00 Uhr

    Zu den genannten Zeiten ist es für Sie ungünstig zu telefonieren? Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zum Telefonieren zu einem anderen Zeitpunkt.

    Sie möchten persönlich vorbeikommen? Gerne vereinbaren wir mit Ihnen individuell einen Termin für Ihren Besuch bei uns.

    Übrige Bereiche des Amtes:
    Termine nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-33641(Servicetelefon allgemein)

    Telefon: +49 69 212-35451(Servicetelefon Sondernutzungen)

    Telefon: +49 69 212-38399(Hotline Straßenschäden Baubezirk Mitte / Süd)

    Telefon: +49 69 212-45680(Hotline Straßenschäden Baubezirk West)

    Telefon: +49 69 212-46926(Hotline Straßenschäden Baubezirk Nord / Ost)

    Telefon: +49 69 212-33299(Servicetelefon Gestattungen)

    E-Mail: amt_fuer_strassenbau_und_erschliessung@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gutleutstraße 191

    60327 Frankfurt am Main

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen schriftlich (per Email oder Brief) oder telefonisch mit. Bei Bedarf können Sie Ihr Anliegen auch persönlich klären. Hierzu benötigen Sie einen Termin.

    Die Öffnungszeiten dafür sind wie folgt: 
    Ausnahmegenehmigungen / Erlaubnisse  Di - Do 08:00 - 15:00 Uhr
    Genehmigungen von Baustellen und Umzügen  Di - Do 08:00 - 15:00 Uhr
    Planauskunft für verkehrstechnische Anlagen  Di - Do 08:00 - 15:00 Uhr


    Hotline +49 69 212 44734: Mo - Do 07:30 - 15:00 Uhr, Fr 7:30 - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-44734

    Telefon: +49 69 212-36360(Verkehrssicherheitstelefon, Kurt-Schumacher-Str. 45)

    E-Mail: strassenverkehrsamt@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Störungen oder Beschädigungen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen siehe:  "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Beschädigungen und Störungen melden"

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Bodenmarkierung, Straßenmarkierung, Verkehrsschilder, Verkehrseinrichtung, Zebrastreifen, Parkuhren, Schilder, Schranken, Kfz, Straßenschilder, Ampeln, Geländer, Verkehrszeichen, Verkehrssymbole

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)