Verkehrsüberwachung
Beschreibung
Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und, auf dieser Rechtsgrundlage aufbauend, die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Gemeinsam regeln sie die persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr, wichtige Verhaltensvorschriften, notwendige Fahrzeugstandards und die Beförderung von Personen und Sachen auf den verschiedenen Verkehrswegen. Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen beispielsweise sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese Aufgaben werden durch die Polizei und die Hilfspolizeibeamten der Städte und Gemeinden übernommen. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs liegt in der Verantwortung der Städte und Gemeinden und der Polizei.
Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter "Straßenverkehrs-Ordnung".
- StVO-Novelle(Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)(Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Straßenverkehrs - Zulassungs - Ordnung (StVZO)
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)
- Verordnung über die Zulassung von Personen m Straßenverkehr (FeV)
Ansprechpartner
Stadt Weilburg - FD 1.3 Sicherheit, Ordnung + Verkehr
Adresse
Postanschrift
Postfach 1420
35774 Weilburg
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Mauerstraße
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Mauerstraße
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Parkdeck Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkdeck Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 250
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Rathaus: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsüberwachung, Radar, VÜ, Verkehrsstau, Strafverfolgung, Straßenverkehrsgesetz, Verkehrskontrolle