Verkehrsüberwachung

    Verkehrsüberwachung

    Beschreibung

    Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und, auf dieser Rechtsgrundlage aufbauend, die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Gemeinsam regeln sie die persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr, wichtige Verhaltensvorschriften, notwendige Fahrzeugstandards und die Beförderung von Personen und Sachen auf den verschiedenen Verkehrswegen. Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen beispielsweise sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese Aufgaben werden durch die Polizei und die Hilfspolizeibeamten der Städte und Gemeinden übernommen. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs liegt in der Verantwortung der Städte und Gemeinden und der Polizei.

    Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter "Straßenverkehrs-Ordnung".

    Ansprechpartner

    Gemeinde Aarbergen - Bürgerdienste, Soziales, Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Scheidertalstraße 1

    Postfach

    65326 Aarbergen

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
    Freitag von 7.00 bis 12.00 Uhr
    Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr
    Donnerstag von 13.30 bis 15.00 Uhr
     

    Kontakt

    Telefon: 06120 270

    Telefax: 06120 2744

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rheingau-Taunus-Kreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Heimbacher Straße 7

    65307 Bad Schwalbach

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Allgemeine Parkplätze
    Anzahl der Stellplätze: 300
    Gebührenfrei

    Mutter- und Kindparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Kreishaus in Bad Schwalbach sowie die Außenstellen in Idstein und Rüdesheim am Rhein sind mit Einschränkungen für den Publikumsverkehr geöffnet.

    • Einlass ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (mit Ausnahmen bei den Zulassungsstellen)
    • Erscheinen Sie pünktlich am verabredeten Eingang, um Warteschlangen zu vermeiden.

    Telefonische Erreichbarkeit:

    Zentrale Rufnummer der Kreisverwaltung Bad Schwalbach: Tel. 06124 510-0.
    Erreichbarkeit: Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo+Mi+Do 14:00-15:30 Uhr sowie Di 14:00-18:00.

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Kreisverwaltung Rheingau-Taunus

    Version

    Technisch geändert am 03.12.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Straßenverkehrsgesetz, VÜ, Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsstau, Strafverfolgung, Verkehrskontrolle, Verkehrsüberwachung, Radar

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)