Verkehrsüberwachung
Beschreibung
Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und, auf dieser Rechtsgrundlage aufbauend, die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Gemeinsam regeln sie die persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr, wichtige Verhaltensvorschriften, notwendige Fahrzeugstandards und die Beförderung von Personen und Sachen auf den verschiedenen Verkehrswegen. Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen beispielsweise sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese Aufgaben werden durch die Polizei und die Hilfspolizeibeamten der Städte und Gemeinden übernommen. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs liegt in der Verantwortung der Städte und Gemeinden und der Polizei.
Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter "Straßenverkehrs-Ordnung".
- StVO-Novelle(Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)(Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Straßenverkehrs - Zulassungs - Ordnung (StVZO)
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)
- Verordnung über die Zulassung von Personen m Straßenverkehr (FeV)
Ansprechpartner
Stadt Kronberg - Ordnungspolizei und Öffentliche Sicherheit FR 23
Adresse
Postanschrift
Katharinenstraße 7
61476 Kronberg im Taunus
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag
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Kontakt
Formulare
Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone Friedrich-Ebert-Straße
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO (Befahren der Fußgängerzone Friedrich-Ebert-Straße/ Berliner Platz)
Weitere Informationen
Das Fachreferat Ordnungspolizei und Öffentliche Sicherheit ist verantwortlich für die Gefahrenabwehr, für die Erteilung von Genehmigungen zur Sperrung im öffentlichen Verkehrsraum, Taxi- und Mietwagenkonzessionen, Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs, Baustellenüberwachungen und die Kontrolle der Einhaltung der städtischen Satzungen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Straßenverkehrsgesetz, VÜ, Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsstau, Strafverfolgung, Verkehrskontrolle, Verkehrsüberwachung, Radar