Verkehrsüberwachung

    Verkehrsüberwachung

    Beschreibung

    Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und, auf dieser Rechtsgrundlage aufbauend, die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Gemeinsam regeln sie die persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr, wichtige Verhaltensvorschriften, notwendige Fahrzeugstandards und die Beförderung von Personen und Sachen auf den verschiedenen Verkehrswegen. Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen beispielsweise sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese Aufgaben werden durch die Polizei und die Hilfspolizeibeamten der Städte und Gemeinden übernommen. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs liegt in der Verantwortung der Städte und Gemeinden und der Polizei.

    Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter "Straßenverkehrs-Ordnung".

    Hinweise für Rüsselsheim am Main: Verkehrsüberwachung

    In Rüsselsheim am Main ist der Bereich Verkehrsüberwachung sowohl für den ruhenden Verkehr als auch für den fließenden Verkehr zuständig. Das primäre Ziel ist die Gefahrenabwehr und Unfallprävention im Straßenverkehr der Stadt.

    Die Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs umfasst deshalb schwerpunktmäßig:

    • die Kontrolle von Feuerwehrzufahrten, Schwerbehindertenparkplätzen, Halteverbote oder Sperrflächen
    • die Überwachung von falsch geparkten Kraftfahrzeugen im Gemarkungsgebiet,
    • die Kontrolle der bewirtschafteten Parkflächen sowie
    • Schulwegkontrollen. 

    Bei Verstößen wirken die Hilfspolizeibeamt*innen der Verkehrsüberwachung durch Verwarnungen oder gegebenenfalls auch durch Abschleppmaßnahmen ein.

    Das übergeordnetes Ziel von Geschwindigkeitsmessungen ist die Verhinderung von Unfällen und die Minderung möglicher Unfallfolgen sowie die Begrenzung von schädlichen Umwelteinflüssen (wie zum Beispiel Lärm). Hierfür führt die Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs schwerpunktmäßig flächendeckende und engmaschige Geschwindigkeitsmessungen (stationär sowie mobil) im gesamten Stadtgebiet durch.

    In Rüsselsheim am Main ist der Bereich Verkehrsüberwachung sowohl für den ruhenden Verkehr als auch für den fließenden Verkehr zuständig. Das primäre Ziel ist die Gefahrenabwehr und Unfallprävention im Straßenverkehr der Stadt.

    Die Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs umfasst deshalb schwerpunktmäßig:

    • die Kontrolle von Feuerwehrzufahrten, Schwerbehindertenparkplätzen, Halteverbote oder Sperrflächen
    • die Überwachung von falsch geparkten Kraftfahrzeugen im Gemarkungsgebiet,
    • die Kontrolle der bewirtschafteten Parkflächen sowie
    • Schulwegkontrollen. 

    Bei Verstößen wirken die Hilfspolizeibeamt*innen der Verkehrsüberwachung durch Verwarnungen oder gegebenenfalls auch durch Abschleppmaßnahmen ein.

    Das übergeordnetes Ziel von Geschwindigkeitsmessungen ist die Verhinderung von Unfällen und die Minderung möglicher Unfallfolgen sowie die Begrenzung von schädlichen Umwelteinflüssen (wie zum Beispiel Lärm). Hierfür führt die Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs schwerpunktmäßig flächendeckende und engmaschige Geschwindigkeitsmessungen (stationär sowie mobil) im gesamten Stadtgebiet durch.

    Ansprechpartner

    Stadtpolizei

    Beschreibung

    Unser Auftrag: Die Sicherheit,Sauberkeit und Ordnung sind zentrale Standortfaktoren für
    Rüsselsheim am Main und eine Messlatte für das Wohlbefinden und das subjektive Sicherheitsgefühl der Rüsselsheimer Bürgerinnen und Bürger sowie deren Besucherinnen und Besucher.

    Unser Handeln steht unter folgenden Leitgedanken:

    • Wir sind der kompetente Partner und das Vollzugsorgan der im Fachbereich Sicherheit und Ordnung angesiedelten Abteilungen, die mit gefahrenabwehrrechtlichen Aufgaben betraut sind und somit der "lange Arm" der Eingriffsverwaltung.
    • Wir nehmen unsere originären Vollzugsaufgaben wahr und leisten damit einen umfassenden Beitrag zur Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet.
    • Wir sind als kompetenter Ansprachpartner für die Bürgerinnen und Bürger im gesamten Stadtgebiet in allen Fragen der Sicherheit und Ordnung präsent.


    Vor diesem Hintergrund nimmt die Stadtpolizei

    • die hoheitlichen Vollzugsaufgaben des Gefahrenabwehrrechts,
    • die Überwachung der einschlägigen Polizeiverordnungen und Satzungen,
    • die Durchführung von Präsenzstreifen im Stadtkern und den Stadtteilen

    wahr.

    Das Aufgabengebiet der Stadtpolizei beinhaltet:

    • Ausländerrecht
    • Fischereirecht
    • Gewerbe- und Gaststättenrecht
    • Glücksspielrecht
    • Immissionsschutzrecht
    • Jugendschutz
    • Kampfhunde
    • Ladenöffnungsrecht
    • Melderecht
    • Nichtraucherschutz
    • Personenbeförderungsrecht
    • Verbotene Prostitution
    • Straßenverkehrsrecht
    • Straßenverkehrszulassungsrecht für Kraftfahrzeuge
    • Versammlungsrecht
    • Waffenrecht
    • Wasserrecht

    Die Stadtpolizei besitzt im Rahmen ihrer Aufgaben die Befugnisse von Polizeivollzugs-

    beamtinnen und -beamten. Zur Anwendung unmittelbaren Zwanges durch Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder durch Waffen sind sie ermächtigt.

    Die Kompetenz ist durch hauptamtliche Kräfte, die entsprechende Lehrgänge an der Hessischen Polizeischule und dem Hessischen Verwaltungsschulverband absolvieren, gewährleistet.

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 10

    65428 Rüsselsheim am Main

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Marktplatz 4

    65428 Rüsselsheim am Main

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 20:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 20:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 20:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 20:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 19:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Stichwörter

    Stadtpolizei

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Hinweise für Rüsselsheim am Main: Verkehrsüberwachung

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Straßenverkehrsgesetz, VÜ, Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsstau, Strafverfolgung, Verkehrskontrolle, Verkehrsüberwachung, Radar

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)