Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

    Wenn Sie einen Gewerbebetrieb führen oder freiberuflich arbeiten, können Sie unter gewissen Voraussetzungen einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibende/r oder freiberuflich Tätige/r können Sie im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.. Dadurch können Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für Einzeltätigkeiten Ihres Gewerbebetriebs beziehungsweise Ihrer freiberuflichen Arbeit.

    Einen Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie nicht. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Straßenverkehrsbehörde

    Zuständigkeit

    die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt/Standesamt

    Aktuelles

    Das Ordnungsamt kümmert sich neben der allgemeinen Ordnungsverwaltung um das Gewerbe- und Gaststättenrecht sowie um standesamtliche Angelegenheiten. Als besonderen Service bietet das Standesamt auf Wunsch auch standesamtliche Trauungen außerhalb der regulären Sprechzeiten an. Gegen die Entrichtung einer Zusatzgebühr können Paare auch am Freitagnachmittag und am Samstag im Standesamt Hofbieber die Ehe schließen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulweg 5

    36145 Hofbieber

    (Rathaus)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hofbieber-Ortsmitte
      Linien:
      • Bus: Linie 20, 21, 22

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag 08:30 bis 12:00 Uhr 
    • Dienstag  08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
    • Mittwoch  08:30 bis 12:00 Uhr 
    • Donnerstag  08:30 bis 12:00 Uhr 
    • Freitag  08:30 bis 12:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 06657 987-1301(Lioba Vogler)

    Telefax: 06657 987-1699

    E-Mail: lioba.vogler@hofbieber.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Ansprechpartner:

    Lioba Vogler

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • für bestimmte Tätigkeiten sind keine freien Parkmöglichkeiten in der Nähe des Arbeitsortes verfügbar
    • wegen der Art und Dringlichkeit der Arbeit ist ein längerer Weg oder ein häufiges Pendeln zwischen Fahrzeug und Arbeitsstelle nicht zumutbar
    • die örtlichen Gegebenheiten müssen beachtet werden
    • das öffentliche Interesse muss bewahrt bleiben

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung ist in der Regel befristet.

    Bearbeitungsdauer

    variiert zwischen den Behörden

    Kosten

    Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.: Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR

    Dokumente

    Eingehend

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Straßenverkehrsordnung

    Dokumenttyp: Antrag

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Ausgehend

    Bescheid "Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Straßenverkehrsordnung"

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Handwerker(park)ausweis

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 22.06.2023

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Handwerker, Parkberechtigung, Handwerkernotdienst, Straßenverkehr, Ausnahmegenehmigung, Pflegedienst, Regionaler Handwerkerparkausweis, Parkschein, Parkausweis, parken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)