Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
Wenn Sie einen Gewerbebetrieb führen oder freiberuflich arbeiten, können Sie unter gewissen Voraussetzungen einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Als Gewerbetreibende/r oder freiberuflich Tätige/r können Sie im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.. Dadurch können Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für Einzeltätigkeiten Ihres Gewerbebetriebs beziehungsweise Ihrer freiberuflichen Arbeit.
Einen Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie nicht.
Hinweise für Grünberg: Spezielle Hinweise für Stadt Grünberg
Spezielle Hinweise für - Stadt Grünberg
Als Gewerbetreibende/r oder freiberuflich Tätige/r können Sie im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten. Dadurch können Sie von der Parkscheibenpflicht befreit werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für Einzeltätigkeiten Ihres Gewerbebetriebs beziehungsweise Ihrer freiberuflichen Arbeit.
Einen Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie nicht.
Spezielle Hinweise für - Stadt Grünberg
Als Gewerbetreibende/r oder freiberuflich Tätige/r können Sie im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten. Dadurch können Sie von der Parkscheibenpflicht befreit werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für Einzeltätigkeiten Ihres Gewerbebetriebs beziehungsweise Ihrer freiberuflichen Arbeit.
Einen Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Straßenverkehrsbehörde
Zuständigkeit
die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde
Ansprechpartner
Stadt Grünberg - FD III.I Öffentliche Sicherheit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anna Strack
Internet
erforderliche Unterlagen
Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.
Hinweise für Grünberg: Spezielle Hinweise für Stadt Grünberg
Der Fahrzeugschein ist dem Antrag beizufügen.
Sollte das Fahrzeug nicht auf die Firma zugelassen sein, ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung vorzulegen.
Der Fahrzeugschein ist dem Antrag beizufügen.
Sollte das Fahrzeug nicht auf die Firma zugelassen sein, ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung vorzulegen.
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise für Grünberg: Spezielle Hinweise für Stadt Grünberg
Der Fahrzeugschein ist dem Antrag beizufügen.
Sollte das Fahrzeug nicht auf die Firma zugelassen sein, ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung vorzulegen.
Der Fahrzeugschein ist dem Antrag beizufügen.
Sollte das Fahrzeug nicht auf die Firma zugelassen sein, ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung vorzulegen.
Voraussetzungen
- für bestimmte Tätigkeiten sind keine freien Parkmöglichkeiten in der Nähe des Arbeitsortes verfügbar
- wegen der Art und Dringlichkeit der Arbeit ist ein längerer Weg oder ein häufiges Pendeln zwischen Fahrzeug und Arbeitsstelle nicht zumutbar
- die örtlichen Gegebenheiten müssen beachtet werden
- das öffentliche Interesse muss bewahrt bleiben
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung ist in der Regel befristet.
Hinweise für Grünberg: Spezielle Hinweise für Stadt Grünberg
Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert 2 Wochen.
Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert 2 Wochen.
Bearbeitungsdauer
variiert zwischen den Behörden
Kosten
Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.: Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR
Hinweise für Grünberg: Spezielle Hinweise für Stadt Grünberg
Die Gebühr für einen Kalendermonat pro Fahrzeug beträgt in der Regel 30,00 Euro.
Grundlage für die Kostenentscheidung ist die „Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr“ (GebOSt) vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1809) geändert worden ist. Die Gebühren und Auslagen sind nach §§ 1 u. 2 GebOSt gemäß Abschnitt „B Straßenverkehrsordnung“ zu erheben:
Nach dieser geht der Gebührenrahmen von 10,20 -767,00 Euro bei der Gebührennummer 264.
Die Gebühr für einen Kalendermonat pro Fahrzeug beträgt in der Regel 30,00 Euro.
Grundlage für die Kostenentscheidung ist die "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr" (GebOSt) vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1809) geändert worden ist. Die Gebühren und Auslagen sind nach §§ 1 u. 2 GebOSt gemäß Abschnitt "B Straßenverkehrsordnung" zu erheben:
Nach dieser geht der Gebührenrahmen von 10,20 -767,00 Euro bei der Gebührennummer 264.
Dokumente
Eingehend
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Straßenverkehrsordnung
Dokumenttyp: Antrag
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Ausgehend
Bescheid "Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Straßenverkehrsordnung"
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Handwerker(park)ausweis
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 22.06.2023
Stichwörter
Handwerker, Parkberechtigung, Handwerkernotdienst, Straßenverkehr, Ausnahmegenehmigung, Pflegedienst, Regionaler Handwerkerparkausweis, Parkschein, Parkausweis, parken