Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
Wenn Sie einen Gewerbebetrieb führen oder freiberuflich arbeiten, können Sie unter gewissen Voraussetzungen einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Als Gewerbetreibende/r oder freiberuflich Tätige/r können Sie im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.. Dadurch können Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für Einzeltätigkeiten Ihres Gewerbebetriebs beziehungsweise Ihrer freiberuflichen Arbeit.
Einen Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Straßenverkehrsbehörde
Zuständigkeit
die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde
Ansprechpartner
Gemeinde Bischofsheim - Ordnung und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Schulstraße 13
65474 Bischofsheim
(Dienstgebäude: Schulstraße 15 und Schulstraße 34)
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Mainz-Bischofsheim oder Haltestelle Darmstädter Straße
Linien:- Bus: Linie 54 / 55 / 72 / 827
- S-Bahn: Linie S8 / S9
Postanschrift
Postfach 1163
65469 Bischofsheim
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Verwaltung sind:
Montag 08.00-12.00 Uhr
Dienstag 08.00-12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00-12.00 und 13.30-18.00 Uhr
Freitag 08.00-12.00 Uhr
Die Öffnungszeiten des Bürgerservice sind:
Montag 08.00-12.00 Uhr
Dienstag 08.00-12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00-12.00 und 13.30-19.00 Uhr
Freitag 08.00-12.00 Uhr
Die Öffnungszeiten der Bücherei sind:
Dienstag 15.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 10.00 bis 13.00 und 15.00-18.00 Uhr
Donnerstag 15.00 bis 19.00 Uhr
Freitags 15.00 bis 18.00 Uhr
Samstags 10.00 bis 13.00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- für bestimmte Tätigkeiten sind keine freien Parkmöglichkeiten in der Nähe des Arbeitsortes verfügbar
- wegen der Art und Dringlichkeit der Arbeit ist ein längerer Weg oder ein häufiges Pendeln zwischen Fahrzeug und Arbeitsstelle nicht zumutbar
- die örtlichen Gegebenheiten müssen beachtet werden
- das öffentliche Interesse muss bewahrt bleiben
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung ist in der Regel befristet.
Bearbeitungsdauer
variiert zwischen den Behörden
Kosten
Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.: Gebühr ab 10.20 EUR bis 767.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 22.06.2023
Stichwörter
Pflegedienst, Straßenverkehr, parken, Parkausweis, Parkberechtigung, Regionaler Handwerkerparkausweis, Handwerkernotdienst, Parkschein, Ausnahmegenehmigung, Handwerker