Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)
Hier erfahren Sie, wie Sie einen Bewohnerparkausweis in festgesetzten städtischen Gebieten mit erheblichem Parkraummangel beantragen können.
Beschreibung
Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten erfolgt in der Regel dort, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bevölkerung des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.
Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Zuständig sind die Gemeinden.
Für die Ausgabe des Bewohnerparkausweises ist eine Gebühr zu entrichten. Diese richtet sich nach der durch die Gemeinde als Rechtsverordnung erlassene Gebührenordnung.
Hinweise für Viernheim: Parkausweis für Anwohner
Gemeldeter Wohnsitz in der vorgesehenen Straße (Haupt- oder Nebenwohnung). Jeder Anwohner kann die Sonderparkberechtigung für ein auf ihn zugelassenes oder von Ihm genutztes Fahrzeug erhalten.
Befristet auf ein Jahr für die Parkbereiche A-M/N.
Antrag auf Neuausstellung muss rechtzeitig vor Ablauf der bestehenden Parkausweise gestellt werden.
Zur Beantragung können Sie nachfolgendes Formular am PC ausfüllen, ausdrucken und bitte unterschrieben dem Bürgerbüro vorlegen.
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Bewohnerparkausweis Neuerteilung
Beschreibung
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Zahlungsweise
- Paypal
- Kreditkarten
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Bewohnerparken Änderung
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zuständige Stelle
Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde der Kommune.
Zuständigkeit
An die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Viernheim - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz Am Neuen Markt
Gebührenpflichtig
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Am Alten Weinheimer Weg 1
68519 Viernheim
Öffnungszeiten
NUR MIT TERMIN
Montag – Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag + Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 13:00 - 19:00 Uhr
Samstag 10:00 - 12:00 Uhr
(24.12. + 31.12. geschlossen)
Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 115(Bitte nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung)
Fax: 06204 988-387
E-Mail: buergerbuero@viernheim.de
Kontaktperson
Team Bürgerbüro (Bürgerberatung)
Hausanschrift
Fax: 06204 988-387
E-Mail: buergerbuero@viernheim.de
Telefon Festnetz: 115(Terminvereinbarung notwendig! Nutzen Sie die Online Terminvereinbarung. Hotline 115 ohne Vorwahl)
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich:
- Bargeldzahlung
- Bezahlsysteme
- Bargeldlose Zahlung
- Kontaktlos bezahlen
- Apple Pay
- Visa Karte
- Kreditkarten
- Maestro-Card
Weitere Informationen
Im Bürgerbüro Viernheim ist eine Zahlung mit EC-Karte möglich.
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Bezahlmöglichkeiten: Visa Karte (Kreditkarten vom Typ Visa), ePayment, Apple Pay (NFC Bezahldienst von Apple), Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.), Kontaktlos zahlen (Bezahldienste über NFC), Barzahlung, Maestro-Card (Maestro ist ein internationaler (Keine Vorschläge) von Mastercard), Kreditkarten (Eine der Scheckkart, mit der bargeldlos bezahlt werden kann.)
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser zusätzlich eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Straßenverkehrsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können .
Einige Städte oder Gemeinden ermöglichen jedoch auch eine schriftliche oder sogar elektronische Beantragung. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis zugesandt. Wenn Sie einen dieser Wege wählen möchten, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen übersandt werden müssen .
Hinweise für Viernheim: Parkausweis für Anwohner
- Fahrzeugschein
- Antrag Anwohnerparkausweis
Formulare
Hinweise für Viernheim: Parkausweis für Anwohner
Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen werden können:
- der Hauptwohnsitz ist im Bewohnerparkgebiet gemeldet,
- die Wohnung wird selbst bewohnt und
- das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein oder von ihm dauerhaft genutzt werden (Nachweis durch eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde).
Von manchen Städten und Gemeinden werden für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises noch weitere Voraussetzungen gefordert, z. B. fehlende Garage. Im Zweifel sollte bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nachgefragt werden.
Handlungsgrundlage(n)
- § 45 Abs.1b Nr. 2a Straßenverkehrsordnung (StVO) - (Ermächtigung für die Ausweisung von Bewohnerparkzonen)
- § 6a Abs. 5a Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für Bewohnerparkausweise
- § 16 Nr. 1 der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen der Landesregierung im Bereich der hessischen Landesverwaltung (Delegationsverordnung)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen Nichterteilung des Bewohnerparkausweises / gegen die Bemessung der Gebührenhöhe
Verfahrensablauf
- Eventuell mögliche Online-Beantragung des Bewohnerparkausweises oder Antragstellung bei der Straßenverkehrsbehörde
- Prüfung durch die Gemeinde, ob der Antragsteller in einem städtischen Quartier mit erheblichem Parkraummangel wohnt und ein solches entsprechend festgesetzt ist
- Prüfung der weiteren Voraussetzungen für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises
- Bestimmung der zu entrichtenden Gebühr
Fristen
Bewohnerparkausweise werden regelmäßig befristet erteilt, in der Landeshauptstadt Wiesbaden etwa für sechs Monate oder ein Jahr.
Bearbeitungsdauer
Zuständig sind die jeweiligen Gemeinden. Eine pauschale Aussage zur Bearbeitungsdauer durch das HMWEVW ist daher nicht möglich. Sollten Aussagen zur jeweiligen zu erwartenden Bearbeitungszeit genannt werden, müsste dies durch die jeweilige Gemeinde erfolgen. Gesetzliche Bearbeitungsfristen bestehen keine.
Kosten
Die Gebührenhöhe bemisst sich nach der Gebührenordnung der konkreten Gemeinde und kann je nach Gemeinde unterschiedlich sein. Je nach Ausgestaltung sind sie fix oder variabel.
Hinweise für Viernheim: Parkausweis für Anwohner
10,20 €
Hinweise (Besonderheiten)
Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Die näheren Einzelheiten sind bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu erfragen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 10.11.2023
Stichwörter
Parkbevorrechtigung, Anwohnerparkausweis, Kfz, Bewohnerparken, Parkausweis für Anwohner, Bewohnerparkausweis, Anwohnerparken, Parkverbot, Anwohner, Parkausweis