Bewohnerparkausweis Erteilung
    99108001001000

    Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)

    Hier erfahren Sie, wie Sie einen Bewohnerparkausweis in festgesetzten städtischen Gebieten mit erheblichem Parkraummangel beantragen können.

    Beschreibung

    Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten erfolgt in der Regel dort, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bevölkerung des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

    Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Zuständig sind die Gemeinden.

    Für die Ausgabe des Bewohnerparkausweises ist eine Gebühr zu entrichten. Diese richtet sich nach der durch die Gemeinde als Rechtsverordnung erlassene Gebührenordnung. 
     

    Hinweise für Viernheim: Parkausweis für Anwohner

    Gemeldeter Wohnsitz in der vorgesehenen Straße (Haupt- oder Nebenwohnung). Jeder Anwohner kann die Sonderparkberechtigung für ein auf ihn zugelassenes oder von Ihm genutztes Fahrzeug erhalten.

    Befristet auf ein Jahr für die Parkbereiche A-M/N.

    Antrag auf Neuausstellung muss rechtzeitig vor Ablauf der bestehenden Parkausweise gestellt werden. 

    Zur Beantragung können Sie nachfolgendes Formular am PC ausfüllen, ausdrucken und bitte unterschrieben dem Bürgerbüro vorlegen.

    Online-Dienste

    Bewohnerparkausweis Neuerteilung

    ID: L100001_421417057

    Beschreibung

    Online Formular zur Neuerteilung eines Bewohnerparkausweises.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Paypal
    • Kreditkarten

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2025

    Technisch geändert am 01.04.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Bewohnerparken Änderung

    ID: L100001_421417058

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    Technisch erstellt am 01.04.2025

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    Sprache

    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde der Kommune.

    Zuständigkeit

    An die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Viernheim - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kettelerstraße 1B

    68519 Viernheim

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz Am Neuen Markt
    Gebührenpflichtig

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Am Alten Weinheimer Weg 1

    68519 Viernheim

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    NUR MIT TERMIN

    Montag – Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Montag + Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 13:00 - 19:00 Uhr
    Samstag 10:00 - 12:00 Uhr
    (24.12. + 31.12. geschlossen)

    Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115(Bitte nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung)

    Fax: 06204 988-387

    E-Mail: buergerbuero@viernheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Bargeldzahlung
    • Bezahlsysteme
    • Bargeldlose Zahlung
    • Kontaktlos bezahlen
    • Apple Pay
    • Visa Karte
    • Kreditkarten
    • Maestro-Card

    Weitere Informationen

    Im Bürgerbüro Viernheim ist eine Zahlung mit EC-Karte möglich.
    Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online Terminvereinbarung für Termine mit dem Bürgerbüro!


    Bezahlmöglichkeiten: Visa Karte (Kreditkarten vom Typ Visa), ePayment, Apple Pay (NFC Bezahldienst von Apple), Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.), Kontaktlos zahlen (Bezahldienste über NFC), Barzahlung, Maestro-Card (Maestro ist ein internationaler (Keine Vorschläge) von Mastercard), Kreditkarten (Eine der Scheckkart, mit der bargeldlos bezahlt werden kann.)

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind

    Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser zusätzlich eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Straßenverkehrsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können .

    Einige Städte oder Gemeinden ermöglichen jedoch auch eine schriftliche oder sogar elektronische Beantragung. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis zugesandt. Wenn Sie einen dieser Wege wählen möchten, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen übersandt werden müssen .

    Hinweise für Viernheim: Parkausweis für Anwohner

    • Fahrzeugschein
    • Antrag Anwohnerparkausweis

    Formulare

    Hinweise für Viernheim: Parkausweis für Anwohner

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen werden können:

    • der Hauptwohnsitz ist im Bewohnerparkgebiet gemeldet,
    • die Wohnung wird selbst bewohnt und
    • das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein oder von ihm dauerhaft genutzt werden (Nachweis durch eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde).

    Von manchen Städten und Gemeinden werden für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises noch weitere Voraussetzungen gefordert, z. B. fehlende Garage. Im Zweifel sollte bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nachgefragt werden.
     

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen Nichterteilung des Bewohnerparkausweises / gegen die Bemessung der Gebührenhöhe

    Verfahrensablauf

    • Eventuell mögliche Online-Beantragung des Bewohnerparkausweises oder Antragstellung bei der Straßenverkehrsbehörde
    • Prüfung durch die Gemeinde, ob der Antragsteller in einem städtischen Quartier mit erheblichem Parkraummangel wohnt und ein solches entsprechend festgesetzt ist
    • Prüfung der weiteren Voraussetzungen für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises
    • Bestimmung der zu entrichtenden Gebühr
       

    Fristen

    Bewohnerparkausweise werden regelmäßig befristet erteilt, in der Landeshauptstadt Wiesbaden etwa für sechs Monate oder ein Jahr.

    Bearbeitungsdauer

    Zuständig sind die jeweiligen Gemeinden. Eine pauschale Aussage zur Bearbeitungsdauer durch das HMWEVW ist daher nicht möglich. Sollten Aussagen zur jeweiligen zu erwartenden Bearbeitungszeit genannt werden, müsste dies durch die jeweilige Gemeinde erfolgen. Gesetzliche Bearbeitungsfristen bestehen keine.

    Kosten

    Die Gebührenhöhe bemisst sich nach der Gebührenordnung der konkreten Gemeinde und kann je nach Gemeinde unterschiedlich sein. Je nach Ausgestaltung sind sie fix oder variabel. 

    Hinweise für Viernheim: Parkausweis für Anwohner

    10,20 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Die näheren Einzelheiten sind bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 10.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Parkbevorrechtigung, Anwohnerparkausweis, Kfz, Bewohnerparken, Parkausweis für Anwohner, Bewohnerparkausweis, Anwohnerparken, Parkverbot, Anwohner, Parkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019