Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)
Hier erfahren Sie, wie Sie einen Bewohnerparkausweis in festgesetzten städtischen Gebieten mit erheblichem Parkraummangel beantragen können.
Beschreibung
Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten erfolgt in der Regel dort, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bevölkerung des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.
Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Zuständig sind die Gemeinden.
Für die Ausgabe des Bewohnerparkausweises ist eine Gebühr zu entrichten. Diese richtet sich nach der durch die Gemeinde als Rechtsverordnung erlassene Gebührenordnung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde der Kommune.
Zuständigkeit
An die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde.
Hinweise für Lampertheim: Parkausweis für Anwohner Stadt Lampertheim
Parkausweise für Anwohner erhalten Sie im Rathaus-Service der Stadt Lampertheim.
Ansprechpartner
FD 30-1 - Verkehr und Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Linien:- Bus: Linie Linie 602
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Kontakt
Telefon: 06206 935-271
Telefax: 06206 935-330
Kontaktperson
Frau Silvia Kopp
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Fax: 06206 935-330
Telefon Festnetz: 06206 935-355
E-Mail: silvia.kopp@lampertheim.de
Frau Tanja Krauß
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06206 935-347
Fax: 06206 935-330
E-Mail: tanja.krauss@lampertheim.de
Herr Timo Gonder
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06206 935-326
Fax: 06206 935-330
E-Mail: timo.gonder@lampertheim.de
Internet
Weitere Informationen
Dienstgebäude "Haus am Römer", Domgasse 2, 3. Obergeschoß
FD 30-2 - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Linien:- Bus: Linie Linie 602
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Römerstraße 102
Postfach
68623 Lampertheim
Öffnungszeiten
Verwaltung
- Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
Rathaus-Service
- Montag 08:00 - 17:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Donnerstag 08:00 - 18:30 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Samstag 09.00 - 12.00 Uhr, oder nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Daniel Fischer
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Fax: 06206 935-330
Telefon Festnetz: 06206 935-432
E-Mail: daniel.fischer@lampertheim.de
Frau Daniela Getrost
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06206 935-328
Fax: 06206 935-330
E-Mail: daniela.getrost@lampertheim.de
Frau Silvia Hütt
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Fax: 06206 935-330
Telefon Festnetz: 06206 935-318
E-Mail: silvia.huett@lampertheim.de
Frau Anela Kecic
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Fax: 06206 935-330
Telefon Festnetz: 06206 935-424
E-Mail: anela.kecic@lampertheim.de
Frau Nadine Schönhardt
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Fax: 06206 935-330
Telefon Festnetz: 06206 935-431
Herr Kai Wendel
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Fax: 06206 935-330
Telefon Festnetz: 06206 935-426
E-Mail: kai.wendel@lampertheim.de
Herr Stefan Süßner
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Fax: 06206 935-330
Telefon Festnetz: 06206 935-428
E-Mail: stefan.suessner@lampertheim.de
Frau Charline Kehl
Hausanschrift
Lieferanschrift
Fax: 06206 935-330
Telefon Festnetz: 06206 935-382
E-Mail: charline.kehl@lampertheim.de
Herr Martin Will
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06206 935-430
Fax: 06206 935-330
E-Mail: martin.will@lampertheim.de
Frau Michele Gerhard
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Telefon Festnetz: 06206 935-430
Fax: 06206 935-330
E-Mail: michele.gerhard@lampertheim.de
Internet
Weitere Informationen
Dienstgebäude "Haus am Römer", Domgasse 2, 3. Obergeschoß
Stadtverwaltung Lampertheim - FB 30 (Verkehr, Sicherheit und Ordnung)
Adresse
Postanschrift
Römerstraße 102
Postfach
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Linien:- Bus: Linie Linie 602
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Verwaltung
- Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
Rathaus-Service
- Montag 08:00 - 17:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Donnerstag 08:00 - 18:30 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Samstag 09.00 - 12.00 Uhr, oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06206 935-271
Telefax: 06206 935-330
Kontaktperson
Herr Florian Müller (Fachbereichsleitung FB 30)
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Fax: 06206 935-330
Telefon Festnetz: 06206 935-271
E-Mail: florian.mueller@lampertheim.de
Internet
Weitere Informationen
Dienstgebäude "Haus am Römer", Domgasse 2, 3. Obergeschoß
Stichwörter
Ordnungsamt
Stadtverwaltung Lampertheim - FD 10-1 (Rathaus-Service)
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Haus am Römer, Römerstraße
Linien:- Bus: Linie Linie 602
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag - Freitag
- 08.00 - 12.00 Uhr
- Montag, Dienstag
- 13.00 - 16.00 Uhr
- Donnerstag
- 13.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Irene Matheis
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Fax: 06206 935-276
Telefon Festnetz: 06206 935-100
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Frau Britta Gerbert
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Telefon Festnetz: 06206 935-100
Fax: 06206 935-276
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Frau Zerbin Esiyok
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Fax: 06206 935-276
Telefon Festnetz: 06206 935-100
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Frau Michelle Hoffmann
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Telefon Festnetz: 06206 935-100
Fax: 06206 935-276
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Frau Christine Nagel
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Fax: 06206 935-276
Telefon Festnetz: 06206 935-100
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Frau Alexandra Bober
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Telefon Festnetz: 06206 935-100
Fax: 06206 935-276
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Frau Elisabeth Schröder
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Fax: 06206 935-276
Telefon Festnetz: 06206 935-100
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Frau Michelle Göck
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06206 935-100
Fax: 06206 935-276
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Frau Alexandra Schmitt
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Telefon Festnetz: 06206 935-100
Fax: 06206 935-276
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Internet
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Meldeamt
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser zusätzlich eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Straßenverkehrsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können .
Einige Städte oder Gemeinden ermöglichen jedoch auch eine schriftliche oder sogar elektronische Beantragung. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis zugesandt. Wenn Sie einen dieser Wege wählen möchten, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen übersandt werden müssen .
Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen werden können:
- der Hauptwohnsitz ist im Bewohnerparkgebiet gemeldet,
- die Wohnung wird selbst bewohnt und
- das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein oder von ihm dauerhaft genutzt werden (Nachweis durch eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde).
Von manchen Städten und Gemeinden werden für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises noch weitere Voraussetzungen gefordert, z. B. fehlende Garage. Im Zweifel sollte bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nachgefragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 45 Abs.1b Nr. 2a Straßenverkehrsordnung (StVO) - (Ermächtigung für die Ausweisung von Bewohnerparkzonen)
- § 6a Abs. 5a Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für Bewohnerparkausweise
- § 16 Nr. 1 der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen der Landesregierung im Bereich der hessischen Landesverwaltung (Delegationsverordnung)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen Nichterteilung des Bewohnerparkausweises / gegen die Bemessung der Gebührenhöhe
Verfahrensablauf
- Eventuell mögliche Online-Beantragung des Bewohnerparkausweises oder Antragstellung bei der Straßenverkehrsbehörde
- Prüfung durch die Gemeinde, ob der Antragsteller in einem städtischen Quartier mit erheblichem Parkraummangel wohnt und ein solches entsprechend festgesetzt ist
- Prüfung der weiteren Voraussetzungen für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises
- Bestimmung der zu entrichtenden Gebühr
Fristen
Bewohnerparkausweise werden regelmäßig befristet erteilt, in der Landeshauptstadt Wiesbaden etwa für sechs Monate oder ein Jahr.
Bearbeitungsdauer
Zuständig sind die jeweiligen Gemeinden. Eine pauschale Aussage zur Bearbeitungsdauer durch das HMWEVW ist daher nicht möglich. Sollten Aussagen zur jeweiligen zu erwartenden Bearbeitungszeit genannt werden, müsste dies durch die jeweilige Gemeinde erfolgen. Gesetzliche Bearbeitungsfristen bestehen keine.
Kosten
Die Gebührenhöhe bemisst sich nach der Gebührenordnung der konkreten Gemeinde und kann je nach Gemeinde unterschiedlich sein. Je nach Ausgestaltung sind sie fix oder variabel.
Hinweise für Lampertheim: Parkausweis für Anwohner Stadt Lampertheim
Die Gebühr kann in Bar oder per EC bezahlt werden.
Gebühr richtet sich nach der Gültigkeit von 1-3 Jahren: Gebühr ab 20.00 EUR bis 45.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Die näheren Einzelheiten sind bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu erfragen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 10.11.2023
Stichwörter
Anwohnerparken, Parkausweis, Parkausweis für Anwohner, Parkbevorrechtigung, Anwohner, Kfz, Bewohnerparkausweis, Parkverbot, Anwohnerparkausweis, Bewohnerparken