Wiederholungsschild Kennzeichen beantragen
Wenn Ihr hinteres Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt wird, müssen Sie ein Wiederholungskennzeichen abringen.
Beschreibung
Wird das hintere Kennzeichen Ihres Fahrzeuges durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt (z.B. Fahrradträger), so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden.
Eine Abstempelung des dritten Kennzeichenschildes ist nicht erforderlich.
Anbaugeräte als auswechselbare Zubehörteile für Kraftfahrzeuge und Anhänger brauchen keine Kennzeichen zu führen.
Werden die Kennzeichen des Fahrzeugs verdeckt, wird die Anbringung von Wiederholungskennzeichen empfohlen.
Gleiches gilt für angehängte land- und forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Anbringung eines Wiederholungskennzeichens liegt in der Verantwortung des Halters / der Halterin beziehungsweise Fahrers / Fahrerin.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Verkehr
Adresse
Postanschrift
Jahnstraße 4
35066 Frankenberg (Eder)
Postanschrift
Südring 2
Postfach
34497 Korbach
Öffnungszeiten
Nach vorheriger Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon: 05631 954-1114
E-Mail: verkehr@lkwafkb.de
Kontaktperson
Cornelia Klebig
Postanschrift
Südring 2
34497 Korbach
Telefon Festnetz: 05631 954-2121
E-Mail: cornelia.klebig@lkwafkb.de
Silke Schneider
Postanschrift
Jahnstraße 4
35066 Frankenberg (Eder)
Telefon Festnetz: 05631 954-1620
E-Mail: silke.schneider@lkwafkb.de
Reinhild van der Heide
Postanschrift
Südring 2
34497 Korbach
Telefon Festnetz: 05631 954-2123
E-Mail: reinhild.vanderheide@lkwafkb.de
erforderliche Unterlagen
Da eine Bearbeitung durch eine Zulassungsbehörde nicht notwendig ist, ist die Vorlage von Unterlagen entbehrlich.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein, nicht erforderlich
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Werden die Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung verdeckt, muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden.
Werden die Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs durch Anbau- oder Arbeitsgeräte verdeckt, so wird die Anbringung von Wiederholungskennzeichen empfohlen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
es gibt keinen Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Lassen Sie sich für das Kennzeichen, das Ihrem Fahrzeug zugeteilt wurde, ein zusätzliches Kennzeichenschild anfertigen, wenn Sie beabsichtigen, das Fahrzeug auch dann führen zu wollen oder seine Führung anzuordnen, wenn sein hinteres Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt wird.
- Sobald dieser Umstand eintritt, montieren Sie das Wiederholungskennzeichen am Fahrzeug oder am Ladungsträger.
- Sie können Ihr Wiederholungskennzeichen einfach online oder beim Schildermacher bestellen.
Fristen
Wiederholungskennzeichen sind unverzüglich am Fahrzeug oder am Ladungsträger anzubringen, sobald das hintere Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt wird.
Bearbeitungsdauer
Ein als Wiederholungskennzeichen genutztes Schild braucht nicht der Zulassungsbehörde vorgelegt werden. Insofern erübrigt sich die Angabe einer Bearbeitungsdauer.
Kosten
Da eine Bearbeitung durch eine Zulassungsbehörde nicht notwendig ist, fallen keine Gebühren und Auslagen an. Angaben über Anschaffungskosten für das Wiederholungskennzeichen und dessen Montage können nicht gemacht werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Bemerkungen
Für das Kennzeichen am Fahrradträger gilt, dass es genauso aussehen muss wie ein normales Kennzeichen. Die vorgegebenen Schriftarten sind daher ebenso zu verwenden wie die Schriftgrößen, die für ein normales Nummernschild erlaubt sind. Die Zeichen müssen schwarz auf weißem Grund sein, das Kennzeichen nach DIN braucht einen schwarzen Rand.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 22.08.2022
Stichwörter
Hinteres Kennzeichen, Anbaugerät, Ladung, Widerholungskennzeichen beantragen, Folgekennzeichen, Heckträger, Wiederholungskennzeichen, Arbeitsgerät, Kupplungsträger, Kennzeichen, Ladungsträger, Kraftfahrzeug