Hauptuntersuchung

    Kfz: Hauptuntersuchung (HU/TÜV)

    Beschreibung

    Um zu gewährleisten, dass sich Ihr Fahrzeug gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in einem verkehrssicheren Zustand befindet, muss es in regelmäßigen Abständen einer Hauptuntersuchung (HU) unterzogen werden. Hierbei wird Ihr Fahrzeug durch einen Sachverständigen oder Prüfingenieur überprüft, um etwaige Mängel festzustellen. Nach der Untersuchung bekommen Sie einen detaillierten Prüfbericht ausgehändigt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Sie haben die Möglichkeit, Ihre HU bei verschiedenen Technischen Prüfstellen und amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen durchführen zu lassen.

    Diese führen die Prüfungen zum Teil vor Ort in Fachwerkstätten / Autohäusern durch.

    Ansprechpartner

    Bad Sooden-Allendorf, Stadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 8

    37242 Bad Sooden-Allendorf

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rathofplatz
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenpflichtig

    Behindertenparkplatz: Kirchstraße
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Ladesäulen für E-Fahrzeuge, während Ladevorgang gebührenfrei
    Anzahl der Stellplätze: 2

    Behindertenparkplatz: Rathofplatz hinter Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Rathofplatz bei Landivisiaupark
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenpflichtig

    Behindertenparkplatz: Rathofplatz bei Landivisiaupark
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Ackerstraße
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung:

    Mo.bis Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (mit Terminvergabe)

    Do. 08:00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 18;00 Uhr (mit Terminvergabe)

    Servicebüro:

    Mo.bis Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (mit Terminvergabe)

    Do. 08:00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 18;00 Uhr (mit Terminvergabe)

    Sa.10:00 - 13:00 Uhr (mit Terminvergabe, nur Servicebüro, telefonisch erreichbar unter 05652 9585-322 )

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Behindertengerechter Eingang auf der Rückseite des Rathauses

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Gesetzgeber schreibt für die Hauptuntersuchung (HU) folgende Fristen vor:

    Fahrzeugart

    Monate bis zur nächsten HU nach erfolgter 1. HU

    Monate bis zur ersten HU nach Erstzulassung

    PKW

    24

    36

    Kraftrad, einschließlich Leichtkraftrad

    24

    24

    Anhänger, zulässiges Gesamtgewicht unter 3,5 t und Wohnanhänger

    24

    24

    Wohnanhänger/Wohnmobile unter 3,5 t

    24

    36

    Motorcaravan und LKW
    zulässiges Gesamtgewicht unter 3,5 t

    24

    24

    Motorcaravan, Wohnmobile und LKW
    zulässiges Gesamtgewicht ab 3,5 bis 7,5 t

    12

    24

    Motorcaravan, Wohnmobile und LKW
    zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t

    12

    12

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der HU-Prüfbericht ist gem. §29 (10) StVZO aufzubewahren und der Zulassungsbehörde bei jeglicher Befassung mit den Fahrzeugpapieren vorzulegen. Bei Weitergabe des Fahrzeugs (z.B. Verkauf, Schenkung) ist er dem Erwerber zu übergeben. Sollten Sie Ihren HU-Prüfbericht verloren oder verlegt haben, sind Sie verpflichtet, sich entweder eine Zweitschrift zu besorgen (bei der Institution, die die HU durchgeführt hat) oder Sie müssen auf eigene Kosten eine neue HU durchführen lassen. Die Prüfplakette auf dem Kennzeichen bzw. der HU-Stempel im Fahrzeugschein alleine reichen als Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung nicht aus.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 06.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    TÜV, HU, DEKRA, Prüfplakette, AU, Technische Prüfstelle, Abgasuntersuchung, Hauptuntersuchung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)