Kfz: Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
Beschreibung
Um zu gewährleisten, dass sich Ihr Fahrzeug gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in einem verkehrssicheren Zustand befindet, muss es in regelmäßigen Abständen einer Hauptuntersuchung (HU) unterzogen werden. Hierbei wird Ihr Fahrzeug durch einen Sachverständigen oder Prüfingenieur überprüft, um etwaige Mängel festzustellen. Nach der Untersuchung bekommen Sie einen detaillierten Prüfbericht ausgehändigt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Sie haben die Möglichkeit, Ihre HU bei verschiedenen Technischen Prüfstellen und amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen durchführen zu lassen.
Diese führen die Prüfungen zum Teil vor Ort in Fachwerkstätten / Autohäusern durch.
Ansprechpartner
Stadt Schwalmstadt - Stadt Schwalmstadt - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 6
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz direkt vor dem Rathaus in Ziegenhain
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -15:30 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung!
Kontakt
Kontaktperson
Frau Katja Schwartz
Postanschrift
Am Nordbahnhof 2
34613 Schwalmstadt
Telefon Festnetz: 06691 207187
E-Mail: k.schwartz@schwalmstadt.de
Internet
Stadt Schwalmstadt - Stadt Schwalmstadt - Zulassungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: es stehen ausreichend Parkbuchten zur Verfügung
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Behindertengerechte Parkbuchten direkt vor dem Eingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo.-Fr. 8:00 bis 11.30 Uhr
Do. 13.30 bis 16.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Katja Schwartz
Postanschrift
Am Nordbahnhof 2
34613 Schwalmstadt
Telefon Festnetz: 06691 207187
E-Mail: k.schwartz@schwalmstadt.de
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Gesetzgeber schreibt für die Hauptuntersuchung (HU) folgende Fristen vor:
Fahrzeugart
Monate bis zur nächsten HU nach erfolgter 1. HU
Monate bis zur ersten HU nach Erstzulassung
PKW
24
36
Kraftrad, einschließlich Leichtkraftrad
24
24
Anhänger, zulässiges Gesamtgewicht unter 3,5 t und Wohnanhänger
24
24
Wohnanhänger/Wohnmobile unter 3,5 t
24
36
Motorcaravan und LKW
zulässiges Gesamtgewicht unter 3,5 t
24
24
Motorcaravan, Wohnmobile und LKW
zulässiges Gesamtgewicht ab 3,5 bis 7,5 t
12
24
Motorcaravan, Wohnmobile und LKW
zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t
12
12
Hinweise (Besonderheiten)
Der HU-Prüfbericht ist gem. §29 (10) StVZO aufzubewahren und der Zulassungsbehörde bei jeglicher Befassung mit den Fahrzeugpapieren vorzulegen. Bei Weitergabe des Fahrzeugs (z.B. Verkauf, Schenkung) ist er dem Erwerber zu übergeben. Sollten Sie Ihren HU-Prüfbericht verloren oder verlegt haben, sind Sie verpflichtet, sich entweder eine Zweitschrift zu besorgen (bei der Institution, die die HU durchgeführt hat) oder Sie müssen auf eigene Kosten eine neue HU durchführen lassen. Die Prüfplakette auf dem Kennzeichen bzw. der HU-Stempel im Fahrzeugschein alleine reichen als Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung nicht aus.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Technische Prüfstelle, AU, TÜV, HU, Abgasuntersuchung, DEKRA, Hauptuntersuchung, Prüfplakette