• Münchhausen (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen)
Hauptuntersuchung

Kfz: Hauptuntersuchung (HU/TÜV)

Beschreibung

Um zu gewährleisten, dass sich Ihr Fahrzeug gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in einem verkehrssicheren Zustand befindet, muss es in regelmäßigen Abständen einer Hauptuntersuchung (HU) unterzogen werden. Hierbei wird Ihr Fahrzeug durch einen Sachverständigen oder Prüfingenieur überprüft, um etwaige Mängel festzustellen. Nach der Untersuchung bekommen Sie einen detaillierten Prüfbericht ausgehändigt.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Sie haben die Möglichkeit, Ihre HU bei verschiedenen Technischen Prüfstellen und amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen durchführen zu lassen.

Diese führen die Prüfungen zum Teil vor Ort in Fachwerkstätten / Autohäusern durch.

Ansprechpartner

Für Münchhausen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Der Gesetzgeber schreibt für die Hauptuntersuchung (HU) folgende Fristen vor:

Fahrzeugart

Monate bis zur nächsten HU nach erfolgter 1. HU

Monate bis zur ersten HU nach Erstzulassung

PKW

24

36

Kraftrad, einschließlich Leichtkraftrad

24

24

Anhänger, zulässiges Gesamtgewicht unter 3,5 t und Wohnanhänger

24

24

Wohnanhänger/Wohnmobile unter 3,5 t

24

36

Motorcaravan und LKW
zulässiges Gesamtgewicht unter 3,5 t

24

24

Motorcaravan, Wohnmobile und LKW
zulässiges Gesamtgewicht ab 3,5 bis 7,5 t

12

24

Motorcaravan, Wohnmobile und LKW
zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t

12

12

Hinweise (Besonderheiten)

Der HU-Prüfbericht ist gem. §29 (10) StVZO aufzubewahren und der Zulassungsbehörde bei jeglicher Befassung mit den Fahrzeugpapieren vorzulegen. Bei Weitergabe des Fahrzeugs (z.B. Verkauf, Schenkung) ist er dem Erwerber zu übergeben. Sollten Sie Ihren HU-Prüfbericht verloren oder verlegt haben, sind Sie verpflichtet, sich entweder eine Zweitschrift zu besorgen (bei der Institution, die die HU durchgeführt hat) oder Sie müssen auf eigene Kosten eine neue HU durchführen lassen. Die Prüfplakette auf dem Kennzeichen bzw. der HU-Stempel im Fahrzeugschein alleine reichen als Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung nicht aus.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 06.11.2008

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

HU, Technische Prüfstelle, Hauptuntersuchung, DEKRA, AU, Abgasuntersuchung, TÜV, Prüfplakette

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019