Feinstaubplakette Ausgabe

    Kfz: Feinstaubplakette

    Wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten, brauchen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette. Hier erhalten Sie Informationen.

    Beschreibung

    Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren.

    Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.

    Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Plaketten werden ausgegeben von der Zulassungsstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz) sowie von allen Stellen, die zur Durchführung der Abgasuntersuchung berechtigt sind. Das sind neben den Prüfstellen der Überwachungsorganisationen (z. B. TÜV, Dekra) auch viele Kfz-Werkstätten.

    Ansprechpartner

    Main-Kinzig-Kreis - Amt für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration - Zulassungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Barbarossastr. 16-24

    63571 Gelnhausen

    Postanschrift

    Postfach 1465

    63569 Gelnhausen

    Hausanschrift

    Dörnigheimerstr 1

    63452 Hanau

    (Telefon: 06181 292-22637, Fax: 06181 292-22608, Info: Dienstag Annahmeschluss: 17:30 Uhr / Öffnungszeiten an den langen Dienstleistungstagen können abweichen, wenn diese direkt vor einem Feiertag liegen. In diesen Fällen informieren Sie sich bitte unter www.mkk.de)

    Hausanschrift

    Am Elmacker 2

    36381 Schlüchtern

    (Telefon: 06051 85-14240, Fax: 06051 85-14242)

    Hausanschrift

    Im Niederfeld

    63589 Linsengericht

    (Telefon: 06051 85-14240, Fax: 06051 85- 14242, Info: Donnerstag Annahmeschluss: 17:30 Uhr / Öffnungszeiten an den langen Dienstleistungstagen können abweichen, wenn diese direkt vor einem Feiertag liegen. In diesen Fällen informieren Sie sich bitte unter www.mkk.de)

    Öffnungszeiten

    Hanau:
    Montag 7.00 - 13.00 Uhr
    Dienstag 10.00 - 18.00 Uhr
    Mittwoch 7.00 - 13.00 Uhr
    Donnerstag 7.00 - 13.00 Uhr
    Freitag 7.00 - 11.30 Uhr

    Linsengericht:
    Montag 7.00 - 13.00 Uhr
    Dienstag 7.00 - 13.00 Uhr
    Mittwoch 7.00 - 13.00 Uhr
    Donnerstag 10.00 - 18.00 Uhr
    Freitag 7.00 - 11.30 Uhr

    Schlüchtern:
    Montag 7.30 - 12.00 Uhr
    Dienstag 7.30 - 12.00 Uhr
    Mittwoch 7.30 - 12.00 Uhr
    Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr
    Freitag 7.30 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadtverwaltung Bad Orb

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 2

    63619 Bad Orb

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Burgring P 5
    Anzahl der Stellplätze: 15
    Gebührenpflichtig

    Behindertenparkplatz: Frankfurter Straße 2 -Hof-
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte nutzen Sie die Terminvereinbarung!

    Montag - Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
    Donnerstag 14.00 Uhr - 17.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06052 86-0

    Telefax: 06052 86-110

    E-Mail: stadt@bad-orb.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Bad Orb

    Empfänger: Stadt Bad Orb

    IBAN: DE82 5075 0094 0001 0001 71

    BIC: HELADEF1GEL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Gelnhausen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)

    Voraussetzungen

    Um eine Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.

    Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind

    • Benziner ohne geregelten Katalysator und
    • ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Tipp: Einige Stadt- und Landkreise stellen Onlinedienste zur Verfügung. Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen. Sie bezahlen per Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte. Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.

    Kosten

    Je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation: meist EUR 5,00 - 8,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette/ Umweltplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 20.08.2020

    Version

    Technisch erstellt am 05.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Umweltplakette, Ozon-Plakette, Feinstaubplakette beantragen, Umweltzone

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)