Kfz: Altfahrzeug entsorgen (Verwertungsnachweis)
Ihr altes Auto können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückgeben.
Beschreibung
Seit dem 01.01.2007 haben Sie als letzter Halter von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (d. h. Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen) die Möglichkeit, ihre Altautos, die Sie entsorgen wollen, kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückzugeben.
Diese sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet und haben dazu selbst oder durch beauftragte Dritte ein flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten.
Wird ein Fahrzeug endgültig stillgelegt und entsorgt, hat ein zertifizierter Altautoverwertungsbetrieb einen Verwertungsnachweis für die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde auszustellen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig:
- Information zu Rücknahmestellen und anerkannten Demontagebetrieben:
- Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge der Bundesländer (GESA)
- Regierungspräsidien
- Abmeldung und Entgegennahme des Verwertungsnachweisen:
- Kfz-Zulassungsstelle
Zuständigkeit
Für die Abmeldung und die Erbringung der Verwertungsnachweise wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche KfZ-Zulassungstelle.
Informationen zu Rücknahmestellen und anerkannten Demontagebetrieben erhalten Sie bei den Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel sowie bei der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge der Bundesländer (GESA).
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 32.2 - Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 0561 106-0
E-Mail: AbfallHEF@rpks.hessen.de
Internet
Regierungspräsidium Kassel - Abteilung V - Arbeitsschutz und Soziales
Adresse
Postanschrift
Am Alten Stadtschloss 1
Postfach
34117 Kassel
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: offenes Parkhaus
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle "Magazinhof"
Linien:- Bus: Linie Linie 11
- Haltestelle: Straßenbahnhaltestelle "Helleböhn"
Linien:- Straßenbahn: Linie Linien 3 und 7
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 0561 106-0
E-Mail: arbeitsschutz@rpks.hessen.de
Internet
Landkreis Fulda
Adresse
Postanschrift
Postfach 1654
36006 Fulda
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Ochsenwiese
Linien:- Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
- Haltestelle: Wörthstraße
Linien:- Bus: Linie Linie 6
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landkreis Fulda - Kreiskasse
Empfänger: Landkreis Fulda - Kreiskasse
IBAN: DE16 5305 0180 0000 0000 17
BIC: HELADEF1FDS
Bankinstitut: Sparkasse Fulda
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stichwörter
Landratsamt Fulda
Landkreis Fulda - Fachdienst 3300 - Verkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bus
Linien:- Bus: Linie Linie 7 - Haltestelle Kreuzbergstraße
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. von 7.00 – 13.00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Sa. von 9.00 - 12.00 Uhr
nur ohne Terminvereinbarung (nur Privatkunden)
Kontakt
Telefon: 0661 6006-1100(Bürgerservice des Landkreises Fulda)
Telefax: 0661 6006-1141
Internet
Weitere Informationen
Es sind lediglich bestimmte Bereiche mit dem Rollstuhl erreichbar. Bitte informieren Sie sich vorab telefonisch.
erforderliche Unterlagen
Verwertungsnachweis des zertifizierten Altautoverwertungsbetriebs
Voraussetzungen
- Das Altfahrzeug muss vor der Verwertung alle wesentlichen Bauteile, Komponenten und elektronische Steuergeräte enthalten
- Das Fahrzeug muss mindestens 1 Monat vor der endgültigen Stilllegung in der Europäischen Union zugelassen sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie Ihr ausgedientes Fahrzeug entsorgen lassen wollen, müssen Sie es einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen.
- Dort erhalten Sie einen Verwertungsnachweis, den Sie zur Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorzulegen haben.
- Zugelassene Betriebe in Ihrer Nähe können beim Regierungspräsidium als Abfallbehörde, bei den Kfz-Innungen sowie im Internet auf den Seiten bei der Gemeinsamen Stelle für Altfahrzeuge (GESA) und den Fahrzeugherstellern erfragt werden.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Stichwörter
Autoentsorgung, Verschrottung, Altfahrzeug entsorgen, Entsorgung, Autoverschrottung, Kraftfahrzeug, Auto, Verwertungsnachweis, Kfz, Autorecycling