Kfz: Altfahrzeug entsorgen (Verwertungsnachweis)
Ihr altes Auto können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückgeben.
Beschreibung
Seit dem 01.01.2007 haben Sie als letzter Halter von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (d. h. Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen) die Möglichkeit, ihre Altautos, die Sie entsorgen wollen, kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückzugeben.
Diese sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet und haben dazu selbst oder durch beauftragte Dritte ein flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten.
Wird ein Fahrzeug endgültig stillgelegt und entsorgt, hat ein zertifizierter Altautoverwertungsbetrieb einen Verwertungsnachweis für die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde auszustellen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig:
- Information zu Rücknahmestellen und anerkannten Demontagebetrieben:
- Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge der Bundesländer (GESA)
- Regierungspräsidien
- Abmeldung und Entgegennahme des Verwertungsnachweisen:
- Kfz-Zulassungsstelle
Zuständigkeit
Für die Abmeldung und die Erbringung der Verwertungsnachweise wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche KfZ-Zulassungstelle.
Informationen zu Rücknahmestellen und anerkannten Demontagebetrieben erhalten Sie bei den Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel sowie bei der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge der Bundesländer (GESA).
Ansprechpartner
Landkreis Gießen - Fachdienst 74 - Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 0641 9390-3574(Zulassungsstelle)
Telefon: 0641 9390-2292(Führerscheinstelle)
E-Mail: info@lkgi.de
Internet
Weitere Informationen
Landkreis Gießen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 07 60
35352 Gießen
Kontakt
Telefon: 0641 9390-0
E-Mail: info@lkgi.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat IV 42.1 - Industrielle Abfallwirtschaft und Abfallvermeidung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 10 08 51
35338 Gießen
Kontakt
E-Mail: rp-giessen@rpgi.hessen.de
erforderliche Unterlagen
Verwertungsnachweis des zertifizierten Altautoverwertungsbetriebs
Voraussetzungen
- Das Altfahrzeug muss vor der Verwertung alle wesentlichen Bauteile, Komponenten und elektronische Steuergeräte enthalten
- Das Fahrzeug muss mindestens 1 Monat vor der endgültigen Stilllegung in der Europäischen Union zugelassen sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie Ihr ausgedientes Fahrzeug entsorgen lassen wollen, müssen Sie es einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen.
- Dort erhalten Sie einen Verwertungsnachweis, den Sie zur Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorzulegen haben.
- Zugelassene Betriebe in Ihrer Nähe können beim Regierungspräsidium als Abfallbehörde, bei den Kfz-Innungen sowie im Internet auf den Seiten bei der Gemeinsamen Stelle für Altfahrzeuge (GESA) und den Fahrzeugherstellern erfragt werden.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Stichwörter
Autoentsorgung, Autoverschrottung, Entsorgung, Auto, Verschrottung, Altfahrzeug entsorgen, Autorecycling, Verwertungsnachweis, Kfz, Kraftfahrzeug