Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen

    Wenn Sie ein Fahrzeug regelmäßig nur in bestimmten Zeiträumen nutzen, haben Sie die Möglichkeit ein Saisonkennzeichen zu beantragen.

    Beschreibung

    Sie können bei der Zulassungsbehörde für einen bestimmten Zeitraum pro Jahr ein Saisonkennzeichen beantragen. Das ist der Nutzungszeitraum, in dem Sie jedes Jahr mit Ihrem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen können. Ein Saisonkennzeichen dient der Identifizierung der Halterin oder des Halters sowie der Erkennbarkeit des Betriebszeitraums.

    Sie können diese Möglichkeit nutzen, wenn Sie zum Beispiel ein Motorrad, ein Cabrio oder ein Wohnmobil besitzen.

    Bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs legen Sie einmalig den Betriebszeitraum fest, in dem Sie das Fahrzeug in jedem Jahr benutzen möchten. Vorab müssen Sie eine dem Betriebszeitraum entsprechende Kfz-Versicherung abschließen. Der Betriebszeitraum kann zwischen 2 und 11 volle Monate im Jahr umfassen.

    Außerhalb des Betriebszeitraums dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren und müssen es abseits von öffentlichen Straßen und Plätzen, zum Beispiel auf einem privaten Stellplatz abstellen. Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens als Bruchzahl aufgeführt. "05/11" bedeutet beispielsweise, dass Sie das Fahrzeug von Mai bis November benutzen dürfen.

    Sie beantragen die Zulassung persönlich oder online mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz.

    Sie müssen die Schilder selbst prägen lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zulassung ist bei der für den Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.

    Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Zulassungsstelle

    Adresse

    Postanschrift

    An der Haune 8

    36251 Bad Hersfeld

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
    Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

    Bitte beachten: Samstags nur mit vorheriger Terminbuchung.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Bürgerservice-Büro Rotenburg

    Adresse

    Postanschrift

    Lindenstr. 1

    36199 Rotenburg a. d. Fulda

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
    Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

    Bitte beachten: Samstags nur mit vorheriger Terminbuchung.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    • Sie haben eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
    • Sie verfügen über eine private Abstellmöglichkeit für Ihr Fahrzeug außerhalb des Betriebszeitraums.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Bei der persönlichen Beantragung:

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde für einen bestimmten Zeitraum anmelden, erhalten Sie sofort eine Kennzeichenkombination mit Angabe des Saisonzeitraums zugeteilt.

    Mit dieser Zuteilung:

    • lassen Sie die Kennzeichenschilder fertigen
    • lassen Sie die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern anbringen
    • bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug an

    Bei der Online-Beantragung:

    Über das i-Kfz-Portal beantragen Sie ein Saisonkennzeichen. Dafür ist die Eingabe einer elektronischen Versicherungsnummer (eVB) mit dem gewünschten Betriebszeitraum notwendig.

    Die Zuteilung eines Saisonkennzeichens zu Ihrem Fahrzeug wird:

    • direkt ins Zentrale Fahrzeugregister eingetragen
    • an die Versicherung gemeldet
    • als Bescheid per Mail oder per Download an Sie übermittelt

    Anschließend

    • lassen Sie die Kennzeichenschilder prägen
    • bringen Sie die Plaketten der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern an
    • befestigen Sie diese an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend der rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.

    Bemerkungen

    Den Verkauf eines Fahrzeuges mit Saisonkennzeichen müssen Sie, wie bei jedem anderen Fahrzeug auch, unverzüglich der Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge anzeigen.

    Soll der Saisonzeitraum geändert werden, so ist die Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) sowie neue Kennzeichenschilder erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 20.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Stichwörter

    Saisonkennzeichen Fahrzeug, Cabrio, Wohnmobil, Nummernschild Saison, Monatszeitraum, Kfz Kennzeichen Saison, Kraftfahrzeugkennzeichen Saison, Saisonnummernschild, Motorrad, Betriebszeitraum, Nutzungszeitraum, Kennzeichen, Caravan, saisonales Kennzeichen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English