Saisonkennzeichen für Fahrzeuge Zuteilung
    99036030069000

    Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen

    Wenn Sie ein Fahrzeug regelmäßig nur in bestimmten Zeiträumen nutzen, haben Sie die Möglichkeit ein Saisonkennzeichen zu beantragen.

    Beschreibung

    Sie können bei der Zulassungsbehörde für einen bestimmten Zeitraum pro Jahr ein Saisonkennzeichen beantragen. Das ist der Nutzungszeitraum, in dem Sie jedes Jahr mit Ihrem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen können. Ein Saisonkennzeichen dient der Identifizierung der Halterin oder des Halters sowie der Erkennbarkeit des Betriebszeitraums.

    Sie können diese Möglichkeit nutzen, wenn Sie zum Beispiel ein Motorrad, ein Cabrio oder ein Wohnmobil besitzen.

    Bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs legen Sie einmalig den Betriebszeitraum fest, in dem Sie das Fahrzeug in jedem Jahr benutzen möchten. Vorab müssen Sie eine dem Betriebszeitraum entsprechende Kfz-Versicherung abschließen. Der Betriebszeitraum kann zwischen 2 und 11 volle Monate im Jahr umfassen.

    Außerhalb des Betriebszeitraums dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren und müssen es abseits von öffentlichen Straßen und Plätzen, zum Beispiel auf einem privaten Stellplatz abstellen. Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens als Bruchzahl aufgeführt. "05/11" bedeutet beispielsweise, dass Sie das Fahrzeug von Mai bis November benutzen dürfen.

    Sie beantragen die Zulassung persönlich oder online mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz.

    Sie müssen die Schilder selbst prägen lassen.

    Online-Dienst

    Online Dienst Fahrzeug zulassen oder ummelden

    ID: L100001_402290542

    Beschreibung

    Hier können Sie Ihr Fahrzeug direkt online zulassen, wiederzulassen, ummelden oder eine Adressänderung durchführen. Nach erfolgreicher Zulassung müssen Sie den Bescheid zur sofortigen Inbetriebsetzung herunterladen und ausdrucken. Um sofort losfahren zu können beachten Sie bitte, dass Sie die Nummernschilder mit dem zugeteilten Kennzeichen am Fahrzeug anbringen müssen. Die Zulassungsbescheinigungen Teil I bzw. Teil II sowie die Stempelplaketten erhalten sie wenige Tage nach der Zulassung per Post, bis dahin dürfen Sie nur innerhalb Deutschlands fahren. Hat Ihr Fahrzeug bereits ein Nummernschild und ein gültiges zugeteiltes Kennzeichen? Wenn nein, dann empfiehlt es sich, dies vorab zu besorgen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 11.04.2024

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    Die Zulassung ist bei der für den Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.

    Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Dieburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägertorstraße 207

    64289 Darmstadt

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Frankfurter Str. 115

    64807 Dieburg

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 12.00 bis 16.00 Uhr

    Dienstag und Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 12.45 bis 16.45 Uhr

    Mittwoch 8.00 bis12.00 Uhr

    Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und 12.45 bis 14.00 Uhr

    Samstag 8.15 bis 12.45 Uhr (nur eingeschränkter Service)

    Telefonische Sprechzeiten unter 06151 881-2482: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06151 881-2482

    E-Mail: kfz-zulassung@ladadi.de

    Internet

    Formulare

    Einverständniserklärung Vereinigungen

    Weitere Informationen

    Online-Terminvergabe

    Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5

    Zahlungsoptionen: nur bargeldlose Zahlung möglich

    In den Zulassungsstellen ist keine Bargeldzahlung möglich. Es stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung.

    Anfragen/Rückfragen 

    Fachliche oder organisatorische Anfragen können jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Das E-Mail Postfach wird zentral während der allgemeinen Behördenzeiten verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.

    Stichwörter

    Fahrzeugzulassung, KFZ Zulassungssstelle, KFZ Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Groß-Umstadt

    Beschreibung

    Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägertorstraße 207

    64289 Darmstadt

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Saint-Péray-Str. 11

    64823 Groß-Umstadt

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 12:45 bis 14 Uhr
    Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17:00 Uhr
    Freitag: 7 bis 12 Uhr

    Telefonische Sprechzeiten unter 06151 881-2482: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr



    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Einverständniserklärung Vereinigungen

    Weitere Informationen

    Online-Terminvergabe

    Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5

    Zahlungsoptionen: nur bargeldlose Zahlung möglich

    In den Zulassungsstellen ist keine Bargeldzahlung möglich. Es stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung.

    Anfragen/Rückfragen 

    Fachliche oder organisatorische Anfragen können jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Das E-Mail Postfach wird zentral während der allgemeinen Behördenzeiten verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Ober-Ramstadt

    Beschreibung

    Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägertorstraße 207

    64289 Darmstadt

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Darmstädter Str. 66-68

    64368 Ober-Ramstadt

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag: 7.30 bis 12 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch: 7.30 bis 12 Uhr und 13.00 bis 17 Uhr
    Freitag: 7.30 bis 12.30 Uhr

    Telefonische Sprechzeiten unter 06151 881-2482: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Einverständniserklärung Vereinigungen

    Weitere Informationen

    Online-Terminvergabe

    Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5

    Zahlungsoptionen: nur bargeldlose Zahlung möglich

    In den Zulassungsstellen ist keine Bargeldzahlung möglich. Es stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung.

    Anfragen/Rückfragen 

    Fachliche oder organisatorische Anfragen können jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Das E-Mail Postfach wird zentral während der allgemeinen Behördenzeiten verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Weiterstadt

    Beschreibung

    Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägertorstraße 207

    64289 Darmstadt

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    (Loop 5, Parkdeck E, Zugang Mitte)

    Gutenbergstraße 5

    64331 Weiterstadt

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Mittwoch 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr
    Dienstag und Donnerstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 14.30 Uhr
    Freitag von 7.00 bis 12.00 Uhr

    Telefonische Sprechzeiten unter 06151 881-2482: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Einverständniserklärung Vereinigungen

    Weitere Informationen

    Online-Terminvergabe

    Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5

    Zahlungsoptionen: nur bargeldlose Zahlung möglich

    In den Zulassungsstellen ist keine Bargeldzahlung möglich. Es stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung.

    Anfragen/Rückfragen 

    Fachliche oder organisatorische Anfragen können jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Das E-Mail Postfach wird zentral während der allgemeinen Behördenzeiten verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Darmstadt-Dieburg: Spezielle Hinweise für Kreis Darmstadt-Dieburg

    • gültiger Personalausweis des/der Fahrzeughalters/in 
    • bei Reisepass zusätzlich eine Meldebescheinigung 
    • bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass der geschäftsführenden Person
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)/bei Leichtkrafträdern die Betriebserlaubnis
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person (bei Beauftragung von Dritten)
    • Bericht der Hauptuntersuchung (im Original) 
    • Kennzeichen
    • Versicherungsbestätigung (siebenstellige eVB-Nummer) mit Eintrag des Betriebszeitraums
    • Einverständniserklärung bei Minderjährigen
    • Einverständniserklärung bei Vereinigungen

    Voraussetzungen

    • Sie haben eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
    • Sie verfügen über eine private Abstellmöglichkeit für Ihr Fahrzeug außerhalb des Betriebszeitraums.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Bei der persönlichen Beantragung:

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde für einen bestimmten Zeitraum anmelden, erhalten Sie sofort eine Kennzeichenkombination mit Angabe des Saisonzeitraums zugeteilt.

    Mit dieser Zuteilung:

    • lassen Sie die Kennzeichenschilder fertigen
    • lassen Sie die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern anbringen
    • bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug an

    Bei der Online-Beantragung:

    Über das i-Kfz-Portal beantragen Sie ein Saisonkennzeichen. Dafür ist die Eingabe einer elektronischen Versicherungsnummer (eVB) mit dem gewünschten Betriebszeitraum notwendig.

    Die Zuteilung eines Saisonkennzeichens zu Ihrem Fahrzeug wird:

    • direkt ins Zentrale Fahrzeugregister eingetragen
    • an die Versicherung gemeldet
    • als Bescheid per Mail oder per Download an Sie übermittelt

    Anschließend

    • lassen Sie die Kennzeichenschilder prägen
    • bringen Sie die Plaketten der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern an
    • befestigen Sie diese an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend der rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.

    Bemerkungen

    Den Verkauf eines Fahrzeuges mit Saisonkennzeichen müssen Sie, wie bei jedem anderen Fahrzeug auch, unverzüglich der Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge anzeigen.

    Soll der Saisonzeitraum geändert werden, so ist die Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) sowie neue Kennzeichenschilder erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 20.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 05.11.2008

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Stichwörter

    Saisonkennzeichen Fahrzeug, Kraftfahrzeugkennzeichen Saison, Caravan, Betriebszeitraum, Nutzungszeitraum, Monatszeitraum, Kennzeichen, Cabrio, saisonales Kennzeichen, Saisonnummernschild, Nummernschild Saison, Wohnmobil, Kfz Kennzeichen Saison, Motorrad

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019