Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen

    Kfz-Kennzeichen: Rotes 06er (Händler, Hersteller, Werkstätten)

    Beschreibung

    Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote 06er-Händlerkennzeichen (zum Beispiel für Kfz-Hersteller und Teilehersteller, Händler, Werkstätten) bestimmt.

    Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt immer mit "06". Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden. Das rote Kennzeichen ist nur mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich

    • bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
    • bei juristischen Personen nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.

    Ansprechpartner

    Stadt Frankfurt - Ordnungsamt Servicezentrum Rund ums Auto - Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Römerhof 19

    60486 Frankfurt am Main

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplätze stehen vor dem Gebäude zur Verfügung
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Anreise mit ÖPNV
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 11,21 bis Mönchhofstraße, dann Bus 34
      • Bus: Linie 34, 46, 50 Haltestelle "Römerhof"

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag 08:00–17:30, Dienstag 08:00–13:00, Mittwoch 08:00–15:00, Donnerstag 08:00–16:00, Freitag 08:00–12:00

    Termine müssen zwingend vorab online vereinbart werden unter: Terminservice Stadt Frankfurt am Main - Schritt 1 von 6: Auswahl der Funktionseinheit (ekom21.de) 

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-42750(Hotline KFZ-Zulassung)

    Telefon: +49 69 212-42367(Technische Angelegenheiten und Import-KFZ)

    Telefon: +49 69 212-42361(Technische Angelegenheiten und Import-KFZ)

    E-Mail: kfz-zulassung@stadt-frankfurt.de

    E-Mail: KFZ-Zulassung.haendler@Stadt-Frankfurt.de

    E-Mail: KFZ-Zulassung.versicherung@Stadt-Frankfurt.de

    E-Mail: KFZ-Zulassung.technik@Stadt-Frankfurt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis (Auskunft aus dem Bundeszentralregister) des Inhabers oder des Verantwortlichen)
    • Gewerbeanmeldung
    • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Personalausweis des Geschäftsführers/Prokuristen
    • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
    • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister) und/oder Gewerberegister, sofern Sie Ihnen übersandt wurde; ansonsten Nachweis der Beantragung der Auskunft

    Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.

    Voraussetzungen

    Nach Eingang des Antrages auf Ausstellung wird geprüft, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört und persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird auch die für den Antragsteller zuständige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie die zuständige Polizeibehörde angehört.

    Vor Zuteilung des Kennzeichens kann auch noch eine Betriebsüberprüfung vor Ort durchgeführt werden, um die tatsächlichen Verhältnisse festzustellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Zuteilung erfolgt grundsätzlich befristet.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Sie beträgt zwischen 25,60 Euro und 205,00 Euro (Gebühren-Nr. 221.5 der Anlage (zu § 1) GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von zurzeit 46,02 Euro für Krafträder und 191,73 Euro für alle übrigen Fahrzeuge.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 07.02.2014

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Wechselkennzeichen, Herstellerkennzeichen, Kfz-Betrieb, Zulassungsstelle, Überführungsfahrt, Rotes Dauerkennzeichen für Firmen, Zulassungsbehörde, Probefahrt, Verkehrszentralregister, Werkstattkennzeichen, Händlerkennzeichen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English