Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) für ein vor 30 oder mehr Jahren zugelassenes Fahrzeug beantragen

    Wenn Sie für Ihr vor 30 oder mehr Jahren zugelassenes Fahrzeug ein Oldtimerkennzeichen nutzen möchten, können Sie dies beantragen.

    Beschreibung

    Oldtimer können Fahrzeuge sein, die vor 30 Jahren oder früher erstmals zugelassen wurden. Solche Fahrzeuge, die weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und gut erhalten sind, sind kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut. Oldtimer sind oft nicht für den Alltagsverkehr gedacht. Es gibt aber historische Fahrzeuge, mit denen Sie uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen können. Diese Fahrzeuge führen im Kennzeichen an der letzten Stelle ein "H", das für "historisch" steht.

    Ein H-Kennzeichen ist mit verschiedenen Vorteilen für Sie verbunden, zum Beispiel:

    • Steuererleichterungen
    • Versicherungsvorteile
    • abweichende Regelungen in Umweltzonen

    Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen das H-Kennzeichen zu, wenn Sie eine Zulassung für einen Oldtimer beantragen. Wenn Sie bereits ein zugelassenes Fahrzeug haben und dieses 30 Jahre alt wird, können Sie eine einfache Kennzeichenänderung beantragen.

    Bei der Zulassung müssen Sie ein Gutachten für die Einstufung Ihres Fahrzeugs als Oldtimer durch eine amtlich anerkannte sachverständige Person vorlegen. Im Rahmen dieses Gutachtens wird auch eine Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt.

    Auch bei Oldtimern müssen Sie die Kennzeichenschilder entsprechend den rechtlichen Vorgaben anbringen. Ausnahmen zur Ausgestaltung und Anbringung müssen rechtlich zulässig oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich

    • bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
    • bei juristischen Personen nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 4

    35066 Frankenberg (Eder)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Südring 2

    Postfach

    34497 Korbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Nach vorheriger Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer durch eine amtlich anerkannte sachverständige Person.
    • Erfolgt die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens im Rahmen eines Zulassungsverfahrens, sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
      • Fahrzeugbrief oder
      • ausländische Fahrzeugpapiere oder
      • bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
    • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, genannt Certificate of Conformity (CoC), oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
    • Eigentumsnachweis
      • Kaufvertrag oder
      • Rechnung
    • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
    • Bankverbindung für das Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen

    Voraussetzungen

    • erste Zulassung vor mindestens 30 Jahren
    • guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
    • qualifiziertes Gutachten, das die Eigenschaften als Oldtimer nachweist

    Zusätzliche Voraussetzungen im Rahmen eines Zulassungsverfahrens sind:

    • keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungen von mehr als 30 EUR
    • keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr, inklusive aller Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge
    • in Hessen: keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungen von mehr als 10 EUR (einschließlich daraus resultierender Säumniszuschläge)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Bei der persönlichen Beantragung:

    Wenn Sie Ihren Oldtimer bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde anmelden, erhalten Sie eine Kennzeichenkombination vor Ort zugeteilt. Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen. Mit dieser Zuteilung:

    • lassen Sie die Kennzeichenschilder fertigen;
    • lassen Sie die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern anbringen;
    • bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug an.

    Bei der Online-Beantragung:

    Sie können ein Oldtimerkennzeichen nur online beantragen, wenn das Fahrzeug bereits zuvor einmal ein Oldtimerkennzeichen hatte. Wenn Sie ein Oldtimerkennzeichen über das i-Kfz Portal beantragen:

    • wird die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens direkt ins Zentrale Fahrzeugregister eingetragen
    • erhalten Sie das Oldtimerkennzeichen als Bescheid per Mail oder als Download
    • lassen Sie die Kennzeichenschilder prägen
    • bringen die Plaketten der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern an
    • befestigen Sie diese ordnungsgemäß an der vorgesehenen Stelle am Fahrzeug

    Für beide Antragsarten gilt:

    Bei Ummeldung eines Fahrzeugs können Sie auf Antrag die bisherigen Kennzeichen wiederzugeteilt bekommen. Dies gilt auch, wenn Sie das Kennzeichen für die Wiederzulassung Ihres Fahrzeugs reserviert haben.

    Kosten

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg

    Die Verwaltungsgebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
    Die Höhe der Gebühr hängt von zahlreichen verschiedenen Faktoren ab.
    Auskünfte im Einzelfall erteilt die örtlich zuständige Behörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Ohne amtliche Kennzeichen dürfen Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Flächen bewegt oder abgestellt werden. Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend den rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.

    Bestimmte Kennzeichenkombinationen sind länderspezifisch gesperrt.

    Bestimmte Kennzeichenkombinationen sind zulassungsbehördenspezifisch gesperrt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 21.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Stichwörter

    besondere Kennzeichen, 30 Jahre, Kennzeichen Oldtimer, Oldtimer Nummernschild, Kfz Kennzeichen Oldtimer, Retro-Kennzeichen, Oldtimer Kraftfahrzeugkennzeichen, H-Kennzeichen, historisches Kennzeichen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de