Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) für ein vor 30 oder mehr Jahren zugelassenes Fahrzeug beantragen
Wenn Sie für Ihr vor 30 oder mehr Jahren zugelassenes oder erstmals in Verkehr gekommenes Fahrzeug ein Oldtimerkennzeichen nutzen möchten, können Sie dies beantragen.
Beschreibung
Oldtimer können Fahrzeuge sein, die vor 30 Jahren oder früher erstmals zugelassen wurden oder in Verkehr gekommen sind. Solche Fahrzeuge, die weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und gut erhalten sind, sind kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut. Oldtimer sind oft nicht für den Alltagsverkehr gedacht. Es gibt aber historische Fahrzeuge, mit denen Sie uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen können. Diese Fahrzeuge führen im Kennzeichen an der letzten Stelle ein "H", das für "historisch" steht.
Ein H-Kennzeichen ist mit verschiedenen Vorteilen für Sie verbunden, zum Beispiel:
- Steuererleichterungen
- Versicherungsvorteile
- abweichende Regelungen in Umweltzonen
Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen das H-Kennzeichen zu, wenn Sie eine Zulassung für einen Oldtimer beantragen. Wenn Sie bereits ein zugelassenes Fahrzeug haben und dieses 30 Jahre alt wird, können Sie eine einfache Kennzeichenänderung beantragen.
Bei der Zulassung müssen Sie ein Gutachten für die Einstufung Ihres Fahrzeugs als Oldtimer durch eine amtlich anerkannte sachverständige Person vorlegen. Im Rahmen dieses Gutachtens wird auch eine Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt.
Auch bei Oldtimern müssen Sie die Kennzeichenschilder entsprechend den rechtlichen Vorgaben anbringen. Ausnahmen zur Ausgestaltung und Anbringung müssen rechtlich zulässig oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich
- bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
- bei juristischen Personen nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.
Ansprechpartner
30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Homberg (Efze)
Beschreibung
Aktuelle Verfahrensweise für die Zulassung Homberg (Efze):
Bitte vereinbaren Sie über unsere Online Terminvergabe einen Termin.
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, bringen Sie wenn möglich das unten zur Verfügung gestellte SEPA-Lastschriftmandat bereits ausgefüllt zum Termin mit.
Benötigte Formulare zum Herunterladen:
- Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Zulassung
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Zulassung eines Fahrzeuges: Antrag und Vollmacht
Wunschkennzeichen: Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen
Internetbasierte KFZ-Zulassung: Internetbasierte Kfz-Zulassung
Voraussetzungen für die Internetbasierte Kfz-Zulassung:
Die antragstellende Person muss im Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion sowie eines entsprechenden Kartenlesegeräts oder geeigneten Smartphones sein, mit dem die Daten ausgelesen werden können.
Auf dem für die internetbasierte Kfz-Zulassung verwendeten Endgerät (PC, Smartphone etc.) muss die "AusweisAPP2" installiert und gestartet sein.
Für Neufahrzeuge ist das Verfahren ohne Einschränkungen nutzbar, bei Gebrauchtfahrzeugen muss die letzte Zulassung dieses Fahrzeugs nach dem 1.01.2015 erfolgt sein.
Eine KFZ-Abmeldung ist ohne Personalausweis und zugehörige Ausweis-App möglich.
Adresse
Hausanschrift
Hans-Scholl-Straße 1
34576 Homberg (Efze)
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon Festnetz: 05681 775-7732
Fax: 05681 775-3073
Kontaktperson
Frau Anna Arndt
E-Mail: Anna.Arndt@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3079
Frau Silke Asbrand
E-Mail: Silke.Asbrand@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3080
Frau Birgit Möller
E-Mail: birgit.moeller@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3074
Voraussetzungen
- erste Zulassung vor mindestens 30 Jahren
- guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
- qualifiziertes Gutachten, das die Eigenschaften als Oldtimer nachweist
Zusätzliche Voraussetzungen im Rahmen eines Zulassungsverfahrens sind:
- keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungen von mehr als 30 EUR
- keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr, inklusive aller Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge
- in Hessen: keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungen von mehr als 10 EUR (einschließlich daraus resultierender Säumniszuschläge)
Handlungsgrundlage(n)
- § 10 Absatz 1 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- § 2 Satz 1 Nummer 22 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- Anlage 4 Abschnitt 4 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- § 9 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- § 12 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- § 20 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- § 26 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- Anlage 1 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Rechtsbehelf
Klage
Verfahrensablauf
Bei der persönlichen Beantragung:
Wenn Sie Ihren Oldtimer bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde anmelden, erhalten Sie eine Kennzeichenkombination vor Ort zugeteilt. Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen. Mit dieser Zuteilung:
- lassen Sie die Kennzeichenschilder fertigen;
- lassen Sie die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern anbringen;
- bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug an.
Bei der Online-Beantragung:
Sie können ein Oldtimerkennzeichen nur online beantragen, wenn das Fahrzeug bereits zuvor einmal ein Oldtimerkennzeichen hatte. Wenn Sie ein Oldtimerkennzeichen über das i-Kfz Portal beantragen:
- wird die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens direkt ins Zentrale Fahrzeugregister eingetragen
- erhalten Sie das Oldtimerkennzeichen als Bescheid per Mail oder als Download
- lassen Sie die Kennzeichenschilder prägen
- bringen die Plaketten der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern an
- befestigen Sie diese ordnungsgemäß an der vorgesehenen Stelle am Fahrzeug
Für beide Antragsarten gilt:
Bei Ummeldung eines Fahrzeugs können Sie auf Antrag die bisherigen Kennzeichen wiederzugeteilt bekommen. Dies gilt auch, wenn Sie das Kennzeichen für die Wiederzulassung Ihres Fahrzeugs reserviert haben.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Ohne amtliche Kennzeichen dürfen Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Flächen bewegt oder abgestellt werden. Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend den rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.
Bestimmte Kennzeichenkombinationen sind länderspezifisch gesperrt.
Bestimmte Kennzeichenkombinationen sind zulassungsbehördenspezifisch gesperrt.
Weitere Informationen
- Überblick über die Kraftfahrzeugkennzeichen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)Hier finden Sie weiterführende Informationen zu Kennzeichenmitnahme und besonderen Kennzeichen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 20.10.2024
Stichwörter
H-Kennzeichen, besondere Kennzeichen, Retro-Kennzeichen, Kennzeichen Oldtimer, Oldtimer Nummernschild, historisches Kennzeichen, Oldtimer Kraftfahrzeugkennzeichen, Kfz Kennzeichen Oldtimer, 30 Jahre