Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)
Beschreibung
Als "Historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. (Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.)
Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H" ("H-Kennzeichen").
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend.
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Zulassungsstelle
Adresse
Postanschrift
An der Haune 8
36251 Bad Hersfeld
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr
Bitte beachten: Samstags nur mit vorheriger Terminbuchung.
Kontakt
Telefon: 06621 87-3430
E-Mail: zulassungsstelle@hef-rof.de
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Bürgerservice-Büro Rotenburg
Adresse
Postanschrift
Lindenstr. 1
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr
Bitte beachten: Samstags nur mit vorheriger Terminbuchung.
Kontakt
Telefon: 06623 817-0
E-Mail: bsb-rof@hef-rof.de
erforderliche Unterlagen
-
gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
-
Versicherungsbestätigung
-
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
-
gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
-
bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich:
-
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
-
-
bei Firmen:
-
natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
-
juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
-
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
-
-
wenn das Fahrzeug zugelassen ist zusätzlich:
-
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
-
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
-
amtliche Kennzeichen
-
Gutachten § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
-
-
wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde zusätzlich:
-
Stilllegungsbescheinigung
-
Fahrzeugbrief
-
Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
-
-
wenn keine Betriebserlaubnis vorhanden ist zusätzlich:
-
alter Fahrzeugbrief
-
Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
-
Vollgutachten nach § 21 StVZO
-
Bitte legen Sie Originaldokumente oder amtlich beglaubigte Kopien vor.
Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)
gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist
Versicherungsbestätigung
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich:
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als sechs Monate) des Bevollmächtigten
bei Firmen:
natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
wenn das Fahrzeug zugelassen ist zusätzlich:
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
amtliche Kennzeichen
Gutachten § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde zusätzlich:
Stilllegungsbescheinigung
Fahrzeugbrief
Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
wenn keine Betriebserlaubnis vorhanden ist zusätzlich:
alter Fahrzeugbrief
Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
Vollgutachten nach § 21 StVZO
Bitte legen Sie Originaldokumente oder amtlich beglaubigte Kopien vor.
Voraussetzungen
- vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
- Begutachtung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
- guter originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
Falls Ihre Zulassungsstelle ein Antragsformular verlangt, können Sie dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen oder je nach Angebot der Behörde im Internet abrufen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vor der Zulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
Die Versicherung wird automatisch über die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens informiert.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
-
zwischen 26,80 Euro und 28,90 Euro
-
wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind: zusätzlich 15,30 Euro
-
wenn Klebesiegel verwendet werden: zusätzlich 0,30 Euro pro Stück
-
wenn der Fahrzeugbrief von der Bank bei der Zulassungsbehörde hinterlegt wird: zusätzlich bis zu 15,30 Euro
-
wenn gleichzeitig eine technische Änderung vorgenommen wird: zusätzlich 10,20 Euro
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
H-Kennzeichen, Kennzeichen für historische Fahrzeuge, Historische Kennzeichen, Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, Oldtimerkennzeichen