Grünes Kennzeichen für Fahrzeuge und Anhänger Zuteilung
    99036029069000

    Grünes Kennzeichen für Fahrzeuge und Anhänger beantragen

    Beschreibung

    Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und bestimmte Anhänger.

    Wenn die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen nicht mehr vorliegen, kann durch das zuständige Hauptzollamt eine Kfz-Steuer festgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das grüne Kennzeichen unwirksam und muss auf schwarz geändert werden.

     

    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Zulassungsbehörden. Zulassungsbehörde nach den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist in den Landkreisen die Landrätin oder der Landrat und in den kreisfreien Städten die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister als Kreisordnungsbehörde.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer Kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder eine eingetragene Kauffrau/einen eingetragenen Kaufmann.

    Wenn Sie einen dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 4

    35066 Frankenberg (Eder)

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Südring 2

    34497 Korbach

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Nach vorheriger Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05631 954-1114

    E-Mail: verkehr@lkwafkb.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 4

    35066 Frankenberg (Eder)

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Südring 2

    34497 Korbach

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05631 954-1114

    E-Mail: verkehr@lkwafkb.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die gleichen Unterlagen, die (je nach Geschäftsvorfall) ansonsten auch für die Zulassung eines Neufahrzeuges, eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs bzw. bei Ummeldung eines Fahrzeugs auf einen anderen Halter vorzulegen sind.

    Wegen der Einzelheiten siehe dort; wegen der Reservierung eines Wunschkennzeichens.

    Im Hinblick auf die angestrebte Steuerbefreiung empfiehlt es sich den entsprechenden Bescheid des Versorgungsamtes/ die entsprechende Bestätigung des das zuständigen Hauptzollamtes mitzubringen; wegen näherer Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Zulassungsbehörde.

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg

    Die gleichen Unterlagen, die (je nach Geschäftsvorfall) ansonsten auch für die Zulassung eines Neufahrzeuges, eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs bzw. bei Ummeldung eines Fahrzeugs auf einen anderen Halter vorzulegen sind.

    Wegen der Einzelheiten siehe dort; wegen der Reservierung eines Wunschkennzeichens.

    Im Hinblick auf die angestrebte Steuerbefreiung empfiehlt es sich den entsprechenden Bescheid des Versorgungsamtes/ die entsprechende Bestätigung des das zuständigen Hauptzollamtes mitzubringen; wegen näherer Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Zulassungsbehörde.

    Wunschkennzeichen

    Zulassung eines Neufahrzeuges

    Außer Betrieb gesetztes Fahrzeug

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Zuteilung eines grünen Kennzeichens ist im Zusammenhang mit der Zulassung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde zu stellen. Falls Ihre Zulassungsstelle ein Antragsformular verlangt, können Sie dieses im Regelfall vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen oder je nach Angebot der Behörde im Internet abrufen.

    Kosten

    Die gleichen Gebühren wie bei der Zuteilung normaler (schwarzer) Kennzeichen.

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg

    Die Verwaltungsgebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
    Die Höhe der Gebühr hängt von zahlreichen verschiedenen Faktoren ab.
    Auskünfte im Einzelfall erteilt die örtlich zuständige Behörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fahrzeuge mit dem grünen Kennzeichen dürfen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden. Wird das Fahrzeug zu einem anderen Zweck verwendet, so ist das ein Vergehen gegen das Steuergesetz und kann strafrechtlich verfolgt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 04.02.2026

    Version

    Technisch erstellt am 05.11.2008

    Technisch geändert am 05.02.2026

    Stichwörter

    Steuerbefreiung, Grünes Kennzeichen, Landwirtschaftliche Fahrzeuge, Steuerbefreite Fahrzeuge, Sonderkennzeichen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019