Ausfuhrkennzeichen beantragen
Beschreibung
Sie wollen Ihr Fahrzeug zum dauernden Verbleib ins Ausland überführen?
Dafür benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen.
Diese Ausfuhrzulassung bekommen Sie höchstens für ein Jahr erteilt.
Hinweis: Wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen erhalten haben, sind Sie für dessen Gültigkeitszeitraum (mindestens einen Monat) steuerpflichtig. Haben Sie kein inländisches Bankkonto, erkundigen Sie sich bei Ihrer Zulassungsbehörde über das Verfahren zur Zahlung der Fahrzeugsteuer.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist,
- für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- für einen Landkreis: das Landratsamt
Zuständigkeit
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg
Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer Kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises); soweit kein Wohnsitz im Bundesgebiet besteht, ist die Behörde des Wohnorts oder Aufenthaltsorts eines Empfangsbevollmächtigten zuständig.
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder eine eingetragene Kauffrau/einen eingetragenen Kaufmann.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Jahnstraße 4
35066 Frankenberg (Eder)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Südring 2
34497 Korbach
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Nach vorheriger Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05631 954-1114
E-Mail: verkehr@lkwafkb.de
Kontaktperson
Cornelia Klebig
Hausanschrift
Südring 2
34497 KorbachE-Mail: cornelia.klebig@lkwafkb.de
Telefon Festnetz: 05631 954-2121
Silke Schneider
Hausanschrift
Jahnstraße 4
35066 Frankenberg (Eder)E-Mail: silke.schneider@lkwafkb.de
Telefon Festnetz: 05631 954-1620
Reinhild van der Heide
Hausanschrift
Südring 2
34497 KorbachE-Mail: reinhild.vanderheide@lkwafkb.de
Telefon Festnetz: 05631 954-2123
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Zulassungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Jahnstraße 4
35066 Frankenberg (Eder)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Südring 2
34497 Korbach
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 05631 954-1114
E-Mail: verkehr@lkwafkb.de
Kontaktperson
Silke Schneider
Hausanschrift
Jahnstraße 4
35066 Frankenberg (Eder)E-Mail: silke.schneider@lkwafkb.de
Telefon Festnetz: 05631 954-1620
Reinhild van der Heide
Hausanschrift
Südring 2
34497 KorbachE-Mail: reinhild.vanderheide@lkwafkb.de
Telefon Festnetz: 05631 954-2123
Cornelia Klebig
Hausanschrift
Südring 2
34497 KorbachE-Mail: cornelia.klebig@lkwafkb.de
Telefon Festnetz: 05631 954-2121
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs sind:
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
- Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
- Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
- Das Fahrzeug muss über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) verfügen. Liegt der Fälligkeitstermin der Hauptuntersuchung vor dem Ablauf der Ausfuhrzulassung, müssen Sie den Untersuchungsbericht einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation über die neue Hauptuntersuchung vorlegen.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.
War das Fahrzeug bisher zugelassen, entstempelt die Zulassungsbehörde die bisherigen Kennzeichen. Anschließend erhalten Sie das Ausfuhrkennzeichen für die Dauer der Haftpflichtversicherung, längstens für ein Jahr.
Tipp: Die Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.
Kosten
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg
Die Verwaltungsgebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Die Höhe der Gebühr hängt von zahlreichen verschiedenen Faktoren ab.
Auskünfte im Einzelfall erteilt die örtlich zuständige Behörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 16.08.2021
Stichwörter
Zollkennzeichen, Händler Kfz-Kennzeichen, Überführungsfahrt