Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung
    99108053020000

    Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern

    Sie verfügen über eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF), die nach 5 Jahren ausläuft? Dann können Sie diese für bis zu 5 Jahre verlängern lassen.

    Beschreibung

    Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) gilt für eine Dauer von nicht mehr als 5 Jahren. Danach können Sie die FzF unter bestimmten Voraussetzungen jeweils um bis zu 5 Jahren verlängern lassen.

    Dies gilt für jede FzF für gewerbliche Fahrten mit einem

    • Taxi
    • Mietwagen
    • Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr
    • Krankenwagen

     Eine nicht verlängerte FzF erlischt durch Ablauf der Befristung. Sie müssen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung dann neu beantragen.

    Online-Dienste

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Voraussetzungen

    • geistige und körperliche Eignung
    • gutes Sehvermögen
    • Sie sind mindestens 21 Jahre alt
    • keine Straffälligkeit
    • nach Vollendung des 60. Lebensjahres: nachgewiesene Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Stellen Sie den Antrag bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Fristen

    Sie müssen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängern lassen.

    Geltungsdauer: 5 Jahre

    Kosten

    Gebühr für die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Gebühr 37,50 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebühr für die Prüfung eines Antrags auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Gebühr 5,10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 16.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 05.11.2008
    Technisch geändert am 20.04.2026

    Stichwörter

    Fahrgastbeförderung, FzF, Fahrerlaubnis, Fahrgast, Fahrgastbeförderungsschein, Verlängerung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019