Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern
Sie verfügen über eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF), die nach 5 Jahren ausläuft? Dann können Sie diese für bis zu 5 Jahre verlängern lassen.
Beschreibung
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) gilt für eine Dauer von nicht mehr als 5 Jahren. Danach können Sie die FzF unter bestimmten Voraussetzungen jeweils um bis zu 5 Jahren verlängern lassen.
Dies gilt für jede FzF für gewerbliche Fahrten mit einem
- Taxi
- Mietwagen
- Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr
- Krankenwagen
Eine nicht verlängerte FzF erlischt durch Ablauf der Befristung. Sie müssen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung dann neu beantragen.
Online-Dienste
- Altenstadt (Landkreis Wetteraukreis, Hessen)
- Bad Soden am Taunus (Landkreis Main-Taunus-Kreis, Hessen)
- Bad Zwesten (Landkreis Schwalm-Eder-Kreis, Hessen)
- Bensheim (Landkreis Bergstraße, Hessen)
- Gründau (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
- Heusenstamm (Landkreis Offenbach, Hessen)
- Hochheim am Main (Landkreis Main-Taunus-Kreis, Hessen)
- Landkreis Lahn-Dill-Kreis (Hessen)
- Landkreis Main-Taunus-Kreis (Hessen)
- Maintal (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
- Nauheim (Landkreis Groß-Gerau, Hessen)
- Pohlheim (Landkreis Gießen, Hessen)
- Sinntal (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
- Weilmünster (Landkreis Limburg-Weilburg, Hessen)
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Voraussetzungen
- geistige und körperliche Eignung
- gutes Sehvermögen
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt
- keine Straffälligkeit
- nach Vollendung des 60. Lebensjahres: nachgewiesene Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Stellen Sie den Antrag bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Fristen
Sie müssen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängern lassen.
Geltungsdauer: 5 Jahre
Kosten
Gebühr für die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Gebühr 37,50 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gebühr für die Prüfung eines Antrags auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Gebühr 5,10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 16.09.2020
Stichwörter
Fahrgastbeförderung, FzF, Fahrerlaubnis, Fahrgast, Fahrgastbeförderungsschein, Verlängerung