Fahrerlaubnis: Dienstfahrerlaubnis - umschreiben
Beschreibung
Wenn Sie Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei sind, können Sie diese in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Schwalm - Eder - Kreis - 30.5.2 - Führerscheinstelle
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag:
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
Samstag:
geschlossen
Kontakt
Telefon: 05681 775-3089
Stadt Felsberg - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Felsberg-Gensungen
Linien:- Regionalbahn: Linie RT9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1180
34583 Felsberg
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Montag: 14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 17:30 Uhr offene Sprechstunde
Kontakt
Telefon: 05662 502-33
Telefon: 05662 502-34
Telefon: 05662 502-36
Telefax: 05662 502-49
E-Mail: buergerbuero@felsberg.de
Internet
Weitere Informationen
Für Ihren Besuch im Rathaus vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Online-Terminvereinbarung über diesen Link: https://tevis.ekom21.de/fsb
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- Dienstführerschein oder Bescheinigung der Dienststelle über die erteilte(n) Dienstfahrerlaubnisklasse(n)
- aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- Foto-Mustertafel(Bundesdruckerei)
Rechtsgrundlage(n)
§§ 26, 27 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 13.10.2017
Stichwörter
Dienstfahrerlaubnis Umschreiben, Dienstführerschein, Fahrerlaubnis, Dienst-Kraftfahrzeug, Dienstfahrzeug, Dienstfahrerlaubnis