Fahrerlaubnis: Dienstfahrerlaubnis - umschreiben
Beschreibung
Wenn Sie Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei sind, können Sie diese in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Hinweise für Kassel: Fahrerlaubnis: Dienstfahrerlaubnis - umschreiben
Im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Landkreises Kassel erfolgt die Antragstellung bei den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen des Wohnsitzes. Die Antragsvordrucke sind dort vorhanden. Der Antrag wird durch die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Landkreis Kassel - Führerscheinstelle
Beschreibung
Führerscheine werden grundsätzlich durch die Fahrerlaubnisbehörden erteilt, die sich in Hessen auf Landkreisebene bei den Kreisverwaltungen und in den kreisfreien Städten bei den jeweiligen Stadtverwaltungen befinden.
Es ist zu unterscheiden zwischen der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis einschließlich Begleitetes Fahren mit 17 (BF 17), der Erweiterung auf andere zusätzliche Klassen, der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug, der Erteilung von Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung (Taxen und Mietwagen), der Ausstellung von internationalen Führerscheinen sowie der Umschreibung von Sonderfahrerlaubnissen und ausländischen Führerscheinen.
Eine weitere Aufgabe der Führerscheinstelle stellt die Überprüfung der Eignung von auffällig gewordenen Führerscheininhabern bis hin zum Entzug der Fahrberechtigung dar.
Sollte ein Führerschein verloren gegangen oder gestohlen worden sein, können sich die Betroffenen ebenfalls an die Führerscheinstelle wenden. Gleiches gilt bei Unbrauchbarkeit eines Führerscheins oder dem Umtausch in einen EU-Führerschein sowie bei der notwendigen Verlängerung befristeter Fahrerlaubnisklassen.
Entsprechende Anträge können auch bei den für den jeweiligen Wohnort zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen abgegeben.
Informationsvideos zum Tauschen des Führerscheins:
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Zur Vorsprache ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Wie können Sie einen Termin vereinbaren?
- online
- per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@landkreiskassel.de
- telefonisch 0561 1003−1700
Sie erreichen uns telefonisch auch außerhalb unserer Öffnungszeiten:
- Montag - Donnerstag von 08:00 bis 15:30 Uhr
- Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 0561 1003-1700
Telefax: 0561 1003-1745
Kontaktperson
Frau Andrea Hoffmann
Frau Carina Fuhrmann
Frau Sandra Meyer
Herr Dennis Kirchberg
Herr Detlef Bodenbender
Frau Martina Mohr
Herr Günther Pfannkuche
Frau Ute Enders
Frau Natalie Knatz
Herr Henning Hampe
Frau Lisa-Verena Pallotta
Frau Sonja Schmidt
Frau Asli Fundaoglu
Internet
Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Hafenplatz/Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Hafenplatz/Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 25
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Hafenplatz
Linien:- Bus: Linie Bad Karlshafen-Hofgeismar / Bad Karlshafen-Höxter
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr Mittwoch: geschlossen ! ! ! Donnerstag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Adelheid Engler (Abteilungsleiterin)
Internet
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- Dienstführerschein oder Bescheinigung der Dienststelle über die erteilte(n) Dienstfahrerlaubnisklasse(n)
- aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- Foto-Mustertafel(Bundesdruckerei)
Formulare
Hinweise für Kassel: Fahrerlaubnis: Dienstfahrerlaubnis - umschreiben
Rechtsgrundlage(n)
§§ 26, 27 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 13.10.2017
Stichwörter
Dienstfahrerlaubnis, Dienst-Kraftfahrzeug, Dienstfahrzeug, Fahrerlaubnis, Dienstfahrerlaubnis Umschreiben, Dienstführerschein